Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 135

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Abgesehen davon, daß dieses Prinzip der Zielgruppe in erster Linie auf die Frauen nicht anzuwenden ist, ist es auch – und das wissen wir inzwischen – immer mehr auf andere Gruppen nicht anzuwenden. Es ist leider so, daß bei immer mehr Menschen, nicht nur im Bereich der Arbeiter, sondern auch im Bereich der Angestellten, die Erwerbstätigkeit von kürzeren oder längeren Pausen der Arbeitslosigkeit unterbrochen ist. Diese Zielsetzung ist in der Studie einfach völlig falsch erfolgt. Wir können nicht mehr davon ausgehen, daß es "den langjährigen Versicherten" gibt, an dem sich jetzt alles orientiert. Das ist einfach falsch.

Völlig unberücksichtigt bleibt im übrigen in dieser Studie auch die Tatsache der Armut im Alter. Finden Sie es zum Beispiel, Frau Ministerin, gerecht, wenn Frauen, die mit Unterbrechungen, aber dennoch ihr Leben lang gearbeitet haben, denn auch die Kindererziehung ist Arbeit, zumeist eben als Arbeiterinnen, 5 000 bis 6 000 S Pension beziehen – und von diesen gibt es viele, das ist ein "guter" Durchschnitt – und keinen Pensionsabsetzbetrag geltend machen können, während aber die Zielgruppe, die der Professor Rürup offensichtlich im Auge hat, nämlich "der langjährige Versicherte", mit einer vielfach höheren Pension sehr wohl den Pensionsabsetzbetrag geltend machen kann? Ich empfinde das als ungerecht! Ich frage mich, ob Sie, Frau Ministerin, dieses System als gerecht empfinden. Und das wird in dieser Studie in keiner Weise in Frage gestellt. Man packt nicht die Wurzeln des Problems an, sondern das Ganze ist eine einzige Oberflächenkosmetik.

Ich möchte im Zusammenhang mit dieser Frage des PensionistInnenabsetzbetrages einen Entschließungsantrag einbringen. Er lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend PensionistInnenabsetzbetrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament innerhalb der nächsten drei Monate einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine Berücksichtigung des PensionistInnenabsetzbetrages nur bis zur jeweiligen maximalen Höhe der ASVG-Pension zuläßt.

*****

Das wäre zumindest eine kurzfristige Maßnahme, die gesetzt werden kann, um die gröbsten Ungerechtigkeiten zu verringern – nicht zu beseitigen, aber zumindest zu verringern.

Aber noch einmal zurück zu diesem Problem der Frauen, die eben unserer Meinung nach nicht berücksichtigt sind und in dieser Studie eigentlich überhaupt nicht vorkommen, abgesehen von der frühzeitigen Angleichung des Pensionsalters.

Das Problem, das wir in diesem Zusammenhang auch noch haben, haben Sie heute bereits in der Fragestunde angeschnitten. Sie haben heute selbst gesagt, daß wir aufgrund der flexiblen Ladenschlußzeiten eine Rekordhöhe bei der Zahl der geringfügig Beschäftigten erreicht haben. Das heißt, zu einem typischen Arbeitsleben einer Frau gehört offensichtlich immer mehr, daß sie zumindest in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steckt, manchmal auch in mehreren, angepaßt an die jeweiligen Erfordernisse des Handels. (Abg. Donabauer spricht mit Bundesministerin Hostasch.)

Ich wäre eigentlich ganz froh, wenn die Frau Ministerin mir dieselbe Aufmerksamkeit schenken würde, wie sie sie dem Koalitionspartner schenkt. Die ÖVP scheint das gröblichst zu mißachten, das ist aber genau jene Fraktion, die sich am lautesten aufregt, wenn das einmal umgekehrt der Fall ist. – Danke.

Zurück zu den geringfügig Beschäftigten: Sie haben heute gesagt, es gebe das Bemühen, auch die geringfügig Beschäftigten pensionsrechtlich abzusichern. Sie wissen aber genausogut wie wir oder wie alle, die sich damit befassen, daß Sie keine Pensionsabsicherung für diese Gruppe herbeiführen können, deren Zahl immer mehr ansteigt, wie Sie selber sagen, die in irgendeiner


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