Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 141

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Frau Bundesminister! Hohes Haus! Vor einem warne ich, nämlich die Sozialversicherungsträger als Selbstverwaltungskörper hinzustellen und die Selbstverwaltung der Beitragszahler als einen der Grundsätze darzustellen. Das ist doch wirklich eine Schimäre. In Wirklichkeit fanden diese Wahlen, die dort vorgesehen waren, Anfang der Zweiten Republik nie statt. In Wirklichkeit ist es eine Domäne, die die Sozialpartner unter sich ausmachen.

Eine tatsächliche Selbstverwaltung der Beitragszahler wäre ein spannender Versuch. Nur, das heute als einen Grundsatz hinzustellen, halte ich für falsch.

Auch der Bundesbeitrag zum Budget kann in seinen Grundsätzen nicht in Frage gestellt werden. Was in Frage gestellt werden muß – und das täglich –, sind die Höhe dieses Beitrages und die Leistbarkeit. Denn es wäre ein großer Irrtum, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, zu glauben, daß man ein Pensionssystem darauf aufbauen kann, daß nach 50 Jahren Wohlstand und Wachstum dieses Wachstum für die nächsten 50 Jahre gesichert ist. Wir können es erarbeiten. Gewonnen haben wir es noch nicht! (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Van der Bellen vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Die Restredezeit von Ihrem Klub für Sie beträgt 5 Minuten.

17.24

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren, vor allem von den Freiheitlichen! Ich habe mir Ihren Antrag angeschaut und eine Zeitlang gezögert, ob man dem zustimmen sollte oder nicht, bis ich ihn dann Wort für Wort gelesen habe.

Haben Sie sich überlegt, daß, wenn wir das wirklich beschließen würden, dann all diese Mißstände – ich verwende jetzt Ihre Diktion –, Politikerpensionen, OeNB-Pensionen, überhaupt alle Höchstpensionen in diesem Lande, verfassungsrechtlich abgesichert wären, zumindest für diejenigen, die einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit, sagen wir einmal 20 Jahre, gearbeitet haben? – Das ist zumindest interpretierbar. Diese würden alle völlig außer Streit gestellt.

Zum zweiten Punkt betreffend Inflationsrate, Herr Dr. Ofner: Selbstverständlich müssen wir anstreben, daß die Pensionen zumindest mit der Inflationsrate steigen, das heißt, real erhalten bleiben. Aber das kann man doch nicht für jedes Jahr versprechen, verfassungsrechtlich versprechen! Was ist, wenn der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Jahre X weniger Lohnerhöhung bekommt als die Inflationsrate? – Dann stehen wir das doch nicht durch, den Pensionisten etwas ganz anderes zu geben! Da brauchen wir doch Spielraum! (Abg. Dr. Ofner: Herr Kollege Van der Bellen! Ist es nicht sinnvoll, wenn die Opposition mehr verlangt, anstatt hinunterzulizitieren?)

Ich verstehe schon, was Sie meinen, aber der Wortlaut Ihres Antrages ist so gefaßt, daß man das nicht so interpretieren muß. Also ich würde behaupten: Wenn wir Grünen diesen Antrag wörtlich so eingebracht hätten, dann hätten Sie – meine Argumente sind ja nicht besonders originell – mir eben diese Argumente als Grund vorgehalten, dem jetzt nicht zuzustimmen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Kollege Van der Bellen! Dieser Antrag, diese Generalklausel ist im Zweifel freiheitlich zu interpretieren!) – Okay.

Mit einem haben Sie natürlich schon recht: Wir glauben auch, daß es ein Unglück war, das in der Regierungskonferenz in Rust zu thematisieren, bei einer Regierungskonferenz, die in erster Linie das Budget zum Thema hatte, und dann noch überfallsartig diese Pensionsvorschläge in den Raum zu stellen, wobei man ohnehin nicht weiß, wohin die Regierung in den wesentlichen Fragen will. Die wesentliche Frage ist: Wie soll das Pensionssystem etwa im Jahre 2020 ausschauen?

Budgetfragen sind eine Sache, Pensionsfragen sind eine andere Sache, und diese sollte man nicht miteinander vermischen. Wenn es eine Budgetfrage ist, dann gilt das für ein oder zwei Jahre. Ich weiß schon, das hat auch längerfristige Aspekte. Aber die zentrale pensionspolitische


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