Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 163

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Hohes Haus! Wir haben heute ein umfangreiches Paket zu mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen vorgelegt, und wir haben dieses Paket um eine Reihe von Maßnahmen ergänzt, die dem Ziel dienen, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern, indem da und dort Aktivitäten ausgegliedert, privatisiert, privaten Trägern übertragen werden, weil wir der Meinung sind, daß dies ebenso gut und in vielen Fällen auch billiger so geschehen kann.

Zu den letztgenannten effizienzsteigernden Maßnahmen, die auch zu einer Reduktion staatlicher Tätigkeit und der damit dem Staat entstehenden Kosten beitragen, zählt sowohl die Ausgliederung der KFZ-Zulassungen an die Versicherungswirtschaft als auch die Privatisierung der amtsärztlichen Untersuchung, als auch die Privatisierung, die Ausgliederung der sogenannten Pickerl-Überprüfung von Bussen und LKW in Werkstätten, so wie das bei PKW schon bisher der Fall war. Ich glaube, daß das sinnvolle Maßnahmen sind, die das Verkehrssicherheitspaket um einige Maßnahmen, die zu mehr Effizienz des Staates beitragen, ergänzen.

Lassen Sie mich – weil auch das, und zwar von Herrn Abgeordneten Anschober, angesprochen worden ist – ein Wort zu den beiden im Paket nicht enthaltenen Aspekten sagen, nämlich zur Frage des Punkteführerscheins und zur Frage des Fahrens mit Licht am Tag.

Was den Punkteführerschein betrifft, so ist heute, wenn auch in verzerrender Form, schon darauf hingewiesen worden, daß ich im Ausschuß gesagt hätte – und ich habe das auch gesagt –, daß ein Punkteführerschein nur dann einführbar ist, wenn es davor eine automationsunterstützte Datei zur Erfassung aller Führerscheine gibt. Was ich nicht gesagt habe und was auch nicht die Intention meiner Aussage im Ausschuß gewesen ist, ist, daß wir diese automationsunterstützte Führerscheindatei ausschließlich zu dem Zweck einführen, nachher einen Punkteführerschein einzuführen. Aber richtig ist, daß ein Fehlen einer automationsunterstützten Führerscheindatei auch die Einführung eines Punkteführerscheines nicht zuläßt. In diesem Sinne war ich auch gerne bereit, mich mit Herrn Abgeordneten Kukacka darüber zu verständigen, daß wir jetzt, wo wir noch keine automationsunterstützte Führerscheindatei haben, auch keinen Punkteführerschein gesetzlich einführen, weil wir ihn praktisch nicht einführen können. Das wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

Was das Fahren mit Licht am Tag betrifft, so sind wir der Meinung, daß der Flächenversuch, der auf freiwilliger Basis im Winterhalbjahr 1996/97 unternommen wurde, jetzt einmal empirisch ausgewertet werden sollte, um die Diskussionen darüber, ob das eine verkehrssichernde Maßnahme ist, eindeutig und mit entsprechendem Material belegen zu können. Ich denke, daß es keinen Sinn macht, diese Debatte immer auf Basis von Meinungen zu führen, sondern daß wir dazu die Daten, die mittlerweile auch in Österreich erhältlich sind, auswerten und entsprechend darlegen sollten und daß auf dieser Basis dann eine neuerliche Initiative für diese Maßnahme möglich und mit entsprechend guten Chancen ausgestattet sein sollte, falls die Untersuchungen ein entsprechendes Ergebnis zeitigen.

Ich möchte mich aber nun in der Hauptsache nur mit einem Aspekt des Verkehrssicherheitspaketes, das wir heute vorgelegt haben, befassen, und das ist der Problemkreis der Alkoholisierung im Straßenverkehr.

Hohes Haus! Wir schlagen Ihnen heute ein Bündel von Maßnahmen vor, das dazu beitragen soll, schwere und schwerste Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden. Dazu kommt ein Initiativantrag, der eine Senkung des maximal zulässigen Blutalkoholgehaltes auf 0,5 Promille zum Gegenstand hat. Ich erwähne das deshalb, weil mein Entwurf für eine Regierungsvorlage ursprünglich eine derartige Bestimmung, die genau dem Text des Initiativantrages entsprach, enthalten hat, die aber im Interesse des Konsenses für die Beschlußfassung in der Bundesregierung aus der Regierungsvorlage gestrichen wurde.

Wir schlagen Ihnen heute in diesem vorliegenden Gesetzentwurf vor, die maximale Alkoholgrenze bei Berufskraftfahrern und bei Fahranfängern auf 0,1 Promille zu fixieren. Wir wollen, daß die Gruppe der jugendlichen Autofahrer, die ohnehin einem hohen Risiko ausgesetzt sind, und die Gruppe der Berufskraftfahrer, die besonders viel auf den Straßen unterwegs sind, gar keinen Alkohol trinken, bevor sie in das Auto respektive in den Lastkraftwagen einsteigen. Wir


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