Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wollen das aus grundsätzlichen Erwägungen, deswegen, weil es dabei um Menschenleben geht und weil da Verantwortung im höchsten Maße für die Menschen in unserem Lande angezeigt ist. Es geht darum, daß wir heute von hier aus ein klares und deutliches Signal setzen: Wer ein Fahrzeug lenkt, soll vorher auf Alkoholkonsum verzichten! (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich habe, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP-Fraktion, die Heftigkeit der Rede des Abgeordneten Kukacka heute nicht ganz verstanden, zumal er für Entemotionalisierung gesprochen hat. (Abg. Steibl: Es war wirklich eine seriöse Rede!) Ich habe gesagt "die Heftigkeit seiner Rede", von der Seriosität habe ich nicht gesprochen, gnädige Frau. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich bitte Sie um eines, und ich bitte Sie alle um eines: Ich bitte Sie darum, die Frage des Alkoholkonsums von Lenkern, bevor sie ein Auto in Betrieb nehmen, nicht zu verniedlichen und nicht zu verharmlosen. Unsere Nachricht an die Bevölkerung, an alle Autofahrer muß eindeutig sein, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen und auch von der ÖVP, zum Teil meinen, daß 0,8 Promille bei entsprechender Kontrolle gegebenenfalls ausreicht. Ich respektiere diese Ihre Haltung, aber unsere Nachricht an die Autofahrer muß eindeutig sein und darf nicht darauf hinauslaufen, daß wir sagen: Im unteren Bereich ist es egal, ein bißchen Alkohol hat noch nie jemandem geschadet! Die Nachricht muß eindeutig sein: Wer sich ans Steuer setzt, soll vorher nicht trinken! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Liberalen Forums.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht heute um Ihre Entscheidung und um eine verantwortliche Entscheidung. Es geht bei dieser Entscheidung auch um Menschenleben, um eine Reduktion des Blutzolls auf Österreichs Straßen. Ich ersuche Sie daher um eine entsprechende Entscheidung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Liberalen Forums.)

19.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.02

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Es liegen hier jetzt eine Reihe von Gesetzen zur Beschlußfassung vor. Dabei geht es um ein Verkehrssicherheitspaket, also um die Sicherheit. Unter diesen Gesetzen befinden sich auch das Kraftfahrgesetz, das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung.

Die Novelle zum Kraftfahrgesetz enthält eine Reihe von EU-Anpassungen. Im § 44 wurde eine Bestimmung aufgenommen, durch die es in Zukunft möglich sein wird, die Fahrzeugzulassung durch private Stellen vornehmen zu lassen, was eine Auslagerung von Behördentätigkeit bedeutet.

In der gegenständlichen Regierungsvorlage ist vorgesehen, daß dies nur für Kfz-Haftpflichtversicherungen möglich sein wird. Dazu gibt es eine Ausschußbemerkung, in der der Verkehrsausschuß festhält, daß bei Vorliegen entsprechender Erfahrungen auch Kfz-Händler und die Kraftfahrorganisationen bei entsprechender Voraussetzung seitens des Bundesministers die Ermächtigung erhalten sollen, Fahrzeugzulassungen vorzunehmen. Für die Konsumenten wäre dies ein breiteres Serviceangebot bei der Kfz-Zulassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Notwendigkeit und einen wichtigen Schritt stellt das neue Führerscheingesetz dar. Die erforderliche Anpassung des österreichischen Führerscheinrechtes beziehungsweise die Einführung eines einheitlichen Führerscheines für alle EU-Staaten wird zum Anlaß genommen, ein neues Führerscheingesetz zu schaffen. Durch diese Vereinheitlichung und Systematisierung werden die Bestimmungen zur Lenkerberechtigung und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite