Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 226

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (701 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird (780 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

In § 15 lauten die Absätze 3 und 4:

"(3) Für Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsprüfungen an den Pädagogischen oder Religionspädagogischen Akademien, die zu einem Lehramtsstudium an einer Universität oder Hochschule zugelassen werden, besteht Anspruch auf Studienbeihilfe im Ausmaß der Dauer des zweiten Studienabschnittes des betreffenden Lehramtsstudiums.

(4) Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Doktoratsstudium besteht trotz Absolvierung eines Diplomstudiums, wenn der Studierende die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des zweiten und dritten Studienabschnittes des Diplomstudiums um nicht mehr als vier Semester überschritten hat und vor dem Diplomstudium keine Studienbeihilfe gemäß § 23 Abs. 1 bezogen wurde."

*****

Gemeint ist damit folgendes: Studentinnen und Studenten, die eine Pädagogische Akademie absolviert haben, das heißt, den ersten Studienabschnitt praktisch in der Tasche haben, würden für einen zweiten Abschnitt nicht mehr gefördert werden. Man wünscht sich eigentlich nur Kinder von reichen Eltern im zweiten Studienabschnitt, das heißt, die einen Hochschulstudienabschluß haben, denn der Staat finanziert nur einen Abschluß.

Wenn man konsequent ist, dürfte man dann aber auch keine Doktoratsstudien mehr finanzieren, da der Abschluß der Ausbildung nicht das Doktorat, sondern der zuvor gemachte Abschluß des Studiums ist. Wenn man A sagt, also das Doktoratsstudium finanziert, dann muß man auch B sagen, also den zweiten Studienabschnitt für Absolventen der Pädagogischen Akademien fördern. – Oder Sie pflichten dem Motto bei, daß nur Kinder reicher Eltern den zweiten Studienabschnitt absolvieren sollen.

Herr Präsident! Ein dritter Antrag, den ich nicht mehr verlesen muß, weil er zu lang ist, bezieht sich auf die Studienförderung. Wir Liberalen wollen eine Änderung insofern, als wir meinen, man sollte bis zum 35. Lebensjahr gefördert werden. Wir meinen, es ist wünschenswert, jeden zu unterstützen, der, aus welchen Gründen auch immer, später in die Phase des Studierens eintritt.

Außerdem fordern wir eine Angleichung der Anspruchsdauer von StudentInnen und KarenzzeitbezieherInnen von drei Semestern. Es gibt da ein Ungleichgewicht, und wir würden es begrüßen, wenn das geändert werden könnte.

Ferner befürworten wir einen Inflationsausgleich. Dort oben (die Rednerin deutet auf die Besuchergalerie) sitzen jene Studentinnen und Studenten, die einen Inflationsausgleich verlangt haben, denn eine Studentin oder ein Student hat ohnehin nicht viel Geld pro Monat in der Tasche, aber die Regierung weigert sich, einen Inflationsausgleich zu leisten. In den letzten zwei Jahre gab es einen Stopp, und dieser ist für die nächsten paar Jahre weiter zementiert, wenn Sie das nicht durchführen. – Ich halte das eigentlich für eine miese Sache auf Kosten jener, die es sich absolut nicht leisten können.

Weiters würde ich mir noch einen Ausgleich in folgender Angelegenheit wünschen: Wenn man an eine ausländische Universität geht – das ist mein Schlußsatz, Herr Präsident! –, gibt es hinsichtlich der Förderungsdauer einen Unterschied zwischen Studierenden an Universitäten, Hochschulen und Kunsthochschulen einerseits und Studenten an Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien andererseits von zwei bis vier Semestern. Ich würde mir wünschen: ein Studienabschnitt beziehungsweise vier Semester für alle! Das wäre fair, und wir hätten keinen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite