Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 242

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fortzusetzen und auch weiterhin auf internationaler Ebene alle Möglichkeiten zu nützen, um die Unterstützung für diese Politik auszubauen und zu verbreitern:

1. Bewußtseinsbildung und Aufklärung auf internationaler Ebene

a) Die Vertreter der Bundesregierung werden ersucht, in allen entsprechenden EU-Gremien sowie in den Finanzierungs- und Forschungsinstitutionen auf internationaler Ebene im Sinne der ablehnenden Haltung Österreichs zur Kernenergie zu handeln.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, den Bericht der Europäischen Kommission zur Situation der Nuklearindustrie in der EU aus der Sicht Österreichs zu bewerten und zu kompensieren und diesen Kommentar den europäischen Institutionen zu übermitteln.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, die Zusammenarbeit mit allen kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Ländern in der EU und auf internationaler Ebene weiter zu verstärken.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich in allen einschlägigen Gremien der EU für eine substantielle Reduktion des EURATOM-Rahmenprogramms, insbesondere im Bereich der Entwicklung neuer Reaktorbaulinien, und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen.

e) Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin Initiativen zur Aufklärung im Sinne der Kernenergie ablehnenden Haltung Österreichs zu fördern.

2. Reduktion bestehender und Vermeidung zusätzlicher Risken:

a) Die Bundesregierung wird ersucht, die Aktivitäten zur Reduktion bestehender und Vermeidung zusätzlicher grenznaher kerntechnischer Anlagen fortzusetzen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen der bevorstehenden EU-Beitrittsverhandlungen mit Mittel- und Osteuropastaaten verbindlich für die Erstellung von Atomausstiegskonzepten einzutreten, die Unterstützung aller kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Länder in der EU für eine gemeinsame Position zu suchen und in den zuständigen EU-Organen die Schaffung entsprechender Finanzierungsinstrumente anzustreben sowie dem Hauptausschuß gemäß Art. 23e B-VG vor Abschluß der Beitrittsverhandlungen über den Stand und die vorliegenden Ergebnisse zu berichten.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, nachdrücklich alle Initiativen zur Stärkung der IAEO als ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Sicherheit von Kernkraftwerken und der Nichtverbreitung von Kernmaterialien voranzutreiben und zu unterstützen und sich gleichzeitig zu bemühen, die Zielsetzungen der IAEO und von EURATOM dahin gehend zu ändern, daß die Förderung der Kernenergie unterbleibt und insbesondere verstärkte Anstrengungen in den Themenfeldern "Sichere Dekommissionierung" und "Abfallbehandlung beziehungsweise Endlagerung" eingeleitet werden.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich nach Möglichkeit zu bemühen, die bestehenden bilateralen Übereinkommen über Nuklearfragen zu verbessern insbesondere eine Revision des bilateralen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen beziehungsweise Slowakischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz anzustreben. Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, nach Möglichkeit die Frage der Haftung anzusprechen und sich zu bemühen, bilaterale Haftungsregelungen und in der Folge Vollstreckungsabkommen in Zivil- und Handelssachen zu erreichen.

3. Ausbau der rechtlichen Instrumente


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