Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 243

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a) Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen, das einschlägige völkerrechtliche Instrumentarium zur Wahrung der Interessen der österreichischen Bevölkerung sowie des Schutzes von Gesundheit und Umwelt auszubauen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, das bei der paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Sofia vorgegebene Ziel, auch Umweltschäden in ein neues Atomhaftungsregime einzubauen, verstärkt zu verfolgen. Außerdem ist eine Anhebung der Haftungshöchstgrenzen zur Abdeckung grenzüberschreitender Schäden sowie eine möglichst weite Angleichung an das allgemeine Schadenersatzrecht anzustreben. Weiters sollte die Bundesregierung anregen, daß die EU-Kommission Vorschläge zur Regelung von Atomhaftungsfragen vorlegt.

c) Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, das österreichische Atomhaftungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, den modernen Erfordernissen anzupassen und dem Nationalrat bis 1. März 1998 vorzulegen. Prinzipien wie zum Beispiel Angleichung der Entschädigungssummen an reale Risiko- und Schadensabschätzungen, den Ausschluß von Vorteilen aus der allgemeinen Verschuldungshaftung des AB GB, insbesondere gegen Dritte, eine strengere Haftung für den Umgang mit Radionukleiden und die Frage der Kanalisation der Haftung sollen dabei bestmöglich berücksichtigt werden.

4. Wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Bewertung der Kernenergie

a) Die Bundesregierung wird ersucht, basierend auf bestehenden beziehungsweise noch zu erarbeitenden Studien eine ökonomische Bewertung der Atomenergie zu initiieren und diese auf EU-Ebene beziehungsweise internationaler Ebene einzubringen. Hiebei sind die bislang weitgehend unberücksichtigt gebliebenen externen Kosten bezüglich Dekommissionierung, Endlagerung und Risikoabdeckung in die Kalkulation der Strompreise miteinzubeziehen.

b) Die Bundesregierung wird ersucht, die energiewirtschaftlichen Kooperationen und die Unterstützung für die Reformstaaten Zentral- und Osteuropas auszubauen, um dazu beizutragen, in diesen Ländern die Voraussetzungen zum ehestmöglichen Verzicht der Kernenergienutzung zu schaffen.

c) Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Aktivitäten zu grenznahmen kerntechnischen Anlagen (zum Beispiel Bohunice, Mochovce, Temelin, Krško) fortzusetzen und die Erarbeitung eines multilaterialen Konzeptes für nichtnukleare Alternativen zu initiieren und innerhalb der EU auf die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten von nichtnuklearen Alternativen hinzuwirken, welche auch den MOE-Staaten zugänglich gemacht werden könnten.

d) Die Bundesregierung wird ersucht, sich für die Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen und die Schaffung europäischer Organisationsstrukturen zur Förderung erneuerbarer und nachhaltiger Energieträger anzustreben.

e) Die Bundesregierung wird ersucht, nach Möglichkeit auf die Finanzierungsinstitutionen der EU einzuwirken, damit sie nach dem Vorbild und entsprechend den Analysen der Weltbank aus prinzipiellen Erwägungen in Zukunft keine Kredite für den Ausbau der Kernenergie in Mittel- und Osteuropa gewähren möge.

f) Die Bundesregierung wird ersucht, in der Europäischen Investitionsbank, in der EBRD und in anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen verstärkt darauf hinzuwirken, daß unter Einbeziehung von Regierungen und Unternehmungen in Mittel- und Osteuropa Kofinanzierungsangebote für Alternativprojekte zur Atomenergie unterbreitet, unterstützt und gefördert werden.

g) Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen bestehender Förderungen verstärkt Mittel dafür zu widmen, daß Projekte nichtnuklearer Energieerzeugung, die mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten Alternativen zur Atomenergie eröffnen können, gefördert und unterstützt werden.


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