Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 54

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Prospekt eines der großen Gentechnikkonzerne vorlesen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Schrefel ist Biobauer!)

Ich bin entsetzt darüber, Kollege Schwarzenberger, daß ein Biobauer einen derart unappetitlichen Lobbyismus betreibt. Und wenn er das klassische Argument der Gentechniklobby hier anführt, daß nämlich durch den Einsatz der Gentechnik eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erfolgen würde, so ist dem entgegenzuhalten, daß es bis heute eine einzige Zielsetzung gibt, die klar nachvollziehbar ist: daß nämlich Resistenzen gegen die Pflanzenschutzmittel gezüchtet werden. Das heißt, die Bauern werden abhängig hinsichtlich des Saatgutes, die Bauern werden abhängig hinsichtlich des Düngers, und sie werden letztlich abhängig hinsichtlich der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. – Das kann doch wohl nicht das Ziel sein!

Für mich ist das heute der Beweis dafür, daß die Aussagen der ÖVP hinsichtlich Kennzeichnung und gentechnikfreier Produktion nur Lippenbekenntnisse sind. Wir Freiheitlichen werden sehr wachsam im Sonderausschuß sein, damit diese 1,3 Millionen Menschen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, dort auch würdig vertreten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Es liegt der Antrag vor, zur Vorberatung des Gentechnik-Volksbegehrens in 715 der Beilagen einen besonderen Ausschuß zu wählen, der 21 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder umfassen soll.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung nehme ich die Wahl dieses Ausschusses sofort vor, und ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Ausschuß sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Einsetzung dieses Ausschusses erfolgt mehrheitlich.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des hiemit gewählten Ausschusses werden auf die Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Demgemäß entfallen auf die sozialdemokratische Parlamentsfraktion 8 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei 6 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs 5 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder, auf den Parlamentsklub Liberales Forum 1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied und auf den Klub der Grünen ebenfalls 1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen, und diese gelten dann gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden außerdem im Stenographischen Protokoll angeführt werden. (siehe S. 241)

Damit haben wir Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

2. Punkt

Erste Lesung des Frauen-Volksbegehrens (716 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte darüber wird durch Frau Abgeordnete Dr. Hlavac eröffnet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.43

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Frauen-Volksbegehren wurde von 644 665


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