Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 77

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schusses zur Vorbereitung der Vorlage gestellt werden. Entschließungsanträge sind damit ausgeschlossen.

Sie haben also, würde ich sagen, Ihre Meinung bekundet, aber keinen formellen Entschließungsantrag gestellt. Sie können einen Selbständigen Antrag später noch einbringen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.20

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Diskussion vergißt man wieder, wie groß der Erfolg dieses Volksbegehrens war – nicht nur, weil es Hunderttausende Menschen, vor allem Frauen, unterzeichnet haben, sondern weil dies bedeutet, daß es wieder eine soziale Bewegung in Österreich gibt. Ich halte eine Frauenbewegung außerhalb der Parteien für sehr wichtig, da sie uns Politikerinnen in unserer Tätigkeit sehr unterstützt.

Durch die Diskussion der letzten Stunden ist auch ein bißchen der Eindruck entstanden, wir würden wieder bei Adam und Eva anfangen. Meiner Ansicht nach können aber viele der berechtigten Forderungen nur deshalb formuliert werden, weil in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist.

Kollegin Haller hat sich – das weiß ich aufgrund ihrer Tätigkeit im Familienausschuß – nicht sehr in diese Materie vertieft. Es ist ihr deshalb auch entgangen, daß in den siebziger Jahren die Familienrechtsreform und die Frage der Fristenregelung (Abg. Dr. Mertel: Die Individualbesteuerung!) sehr wesentlich zur persönlichen Unabhängigkeit der Frauen beigetragen hat.

In den darauf folgenden Jahren ging es vor allem um Fragen der Gleichstellung in der Arbeitswelt. So gab es damals die heute schon öfter erwähnte Aktion "Töchter können mehr", die Gleichbehandlungsgesetzgebung, Frauenförderungsprogramme, Schutz vor Gewalt in der Familie – vor allem für Frauen und Kinder – mit Wegweiserecht und Interventionsstellen.

Nichtsdestotrotz gibt es immer noch eine Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Gleichstellung und der realen Lebenswelt von Frauen. Es ist mir daher sehr recht, wenn Frauen formulieren, was geändert werden muß. Die Tatsache, daß zwei Drittel der Unterzeichnerinnen dieses Volksbegehrens Frauen waren, beweist, wie notwendig diese Änderungen sind. Denn diese Frauen wissen, wovon sie sprechen, weil sie – unabhängig davon, aus welchem sozialen und persönlichen Umfeld sie kommen – täglich erfahren, was Diskriminierung bedeutet.

Sie alle wissen auch, daß Frauen im Vergleich zu Männern rechtlich und sozial um vieles schlechter abgesichert sind. Grund dafür ist, daß diese Systeme, vor allem das Pensionssystem, auf typische Männerbiographien abgestimmt sind. In einem neuen Modell der Altersabsicherung muß es in erster Linie darum gehen, die Frauen in der Erwerbstätigkeit zu halten, um zu verhindern, daß im Alter die Armut weiblich ist. Denn Frauen wollen nicht durch irgendwelche Almosen für Benachteiligungen entschädigt werden, sondern wollen, daß diese Benachteiligungen beseitigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir unterstützen daher all jene Forderungen nach Verbesserung der eigenständigen Existenzbedingung von Frauen, wie sie auch im Frauen-Volksbegehren formuliert sind, lehnen hingegen jene Vorschläge, die Frauen in ihre traditionelle Rolle zurückdrängen – und die auch heute wieder gekommen sind –, ab.

Als Beispiel für diese traditionelle Diskriminierung von Frauen möchte ich die Forderung nach Einführung eines Kinderbetreuungsschecks nennen. Statt Familienbeihilfen, Karenzgeld und weiteren Sozial- und Zusatzleistungen soll es einen Scheck geben. – Auf der anderen Seite wissen wir aber genau, daß es zu wenige Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und die Mütter gar keine Wahlmöglichkeit haben. Das bedeutet nun, daß die Mütter zwar einen Scheck in der Hand hätten, Haushalt und Kinder aber selbst übernehmen müßten. Dem können wir uns nicht an


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