Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 76

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setzung bedingungslos fällt. Nur dann könnte man die Forderung nach einer eigenständigen Alterssicherung, die Sie erheben, ernst nehmen. Ansonsten kann man sie nicht ernst nehmen. Sie wissen genausogut wie ich, Frau Ministerin, daß Hunderte Frauen daran scheitern, daß sie diese 15 Jahre Anspruchsvoraussetzung nicht erreichen, obwohl sie immer wieder in ihrem Leben gearbeitet haben. Sie erreichen sie auch nicht mit den Kinderanrechnungszeiten. Das ist Realität in Österreich.

Wenn wir diese Frage ernst nehmen wollen, dann müßten wir schon ins Detail gehen. Andernfalls können wir diese Debatte bleiben lassen und verlieren uns in Allgemeinplätzen. Dann sollten wir aber auch so ehrlich sein, den Initiatorinnen des Frauen-Volksbegehrens und jenen, die es unterschrieben haben, zu sagen: Wir können und wollen nicht.

Aber in einer Zeit, in der gleichzeitig immer mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse existieren, in der immer mehr Frauen in Teilzeit arbeiten müssen – egal, ob sie das wollen oder nicht – und deshalb keinen ausreichenden Pensionsanspruch erwerben können, in der alle anderen legistischen Maßnahmen greifen, die diese existentielle Absicherung der Frauen behindern oder einschränken, in dieser Zeit davon zu reden, es sei möglich, im Rahmen des ASVG diese eigenständige Absicherung zu erreichen, halte ich für vermessen. Das hat leider schon etwas mit Realitätsverweigerung zu tun. Das ASVG ist in seiner derzeitigen Konstruktion mit diesen Voraussetzungen, die es beinhaltet, nicht imstande, den Frauen eine eigenständige Altersversorgung zu bieten. Ihre Vorgängerin hat ja genau aus dieser Überlegung heraus versucht, ein Modell zu entwickeln, und zwar mit einer Grundsicherung für alle im Alter, das dem Rechnung trägt.

Ich meine, meine Damen und Herren, diese Punkte sollten eigentlich geeignet sein, etwas mehr in die Sache hineinzugehen, die Diskussion auf der einen Seite zu versachlichen, auf der anderen Seite aber auch die gesellschaftspolitischen Zuspitzungen etwas voranzutreiben.

Meine Damen und Herren, vor allem die Herren in diesem Hohen Haus! Ich möchte Ihnen, den Männern, die Kraft geben und sie dazu ermutigen, über ihren langen Schatten, den sie in der Gesellschaft, in der Politik und in der Wirtschaft werfen, zu springen und diesen Anliegen der Frauen im Frauen-Volksbegehren etwas mehr Rechnung zu tragen, indem Sie diese Debatte, meine Herren, etwas ernster nehmen.

Abschließend bringe ich Ihnen den Entschließungsantrag betreffend Arbeitslosenversicherung, Wegfall der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfeleistungen – das ist der Punkt, den ich auch erwähnt habe – zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Anschober, Freundinnen und Freunde betreffend Arbeitslosenversicherung Wegfall der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfeleistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag, der die entsprechenden Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsrecht ändert, binnen drei Monaten dem Nationalrat zuzuleiten.

*****

(Beifall bei den Grünen.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Öllinger! Gemäß § 69 Abs. 6 gibt es folgende Regelung: In der ersten Lesung dürfen nur Anträge auf Wahl eines besonderen Aus


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