Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 89

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Wort zu den Kritikern, die heute nicht zustimmen werden. (Abg. Mag. Barmüller: Es gibt auch Kolleginnen!) Sie haben recht, Kollege Barmüller! Ich bin aber auch bekannt dafür, daß ich das immer (Abg. Mag. Barmüller: Ignoriere!) erwähne. Ich danke Ihnen, daß Sie mich aufmerksam gemacht haben. – Also ein Wort zu den Kritikerinnen und Kritikern des heute zu erwartenden Beschlusses. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe großes Verständnis für alle, die meinen, daß sie trotz der massiven Verbesserungen durch den Abänderungsantrag im Justizausschuß aus Überzeugungsgründen nicht zustimmen können, nicht zustimmen wollen. Ich habe daher überhaupt kein Problem damit, wenn jemand aufgrund dieser ehrlichen, anerkennenswerten und zu würdigenden Haltung diesem Gesetz seine Zustimmung nicht geben kann. Daher gibt es bei uns auch überhaupt kein Problem mit einem differenzierten Abstimmungsverhalten von Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen Klub. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dkfm. Holger Bauer: So wie gestern!)

Ich möchte aber eines ganz scharf zurückweisen, nämlich wenn von anderer Seite behauptet wird, daß diejenigen, die heute diesem Gesetz zustimmen wollen und werden, aus übler Gesinnung für das Bespitzeln, Ausspähen, für die Errichtung eines Polizeistaates et cetera sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine solche Unterstellung, eine solche Diffamierung von Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die diesen Bestimmungen zustimmen werden, ist unfair, ungerecht und wahrheitswidrig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Ich werde Ihnen mit folgender Aufzählung beweisen, was wir in der parlamentarischen Arbeit an Verbesserungen des Grundrechtsschutzes geschafft haben, wie sie heute zur Beschlußfassung vorliegen.

Es wird einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten geben, der in begleitender Kontrolle in allen Stadien des Verfahrens, vom Antragstadium her, die Angelegenheit verfolgen wird. Es wird eine genau definierte Berichtspflicht der Sicherheitsbehörde geben, was unter dem Schlagwort Progress-Report all jenen bekannt ist, die sich mit dieser Frage fachlich auseinandergesetzt haben.

Meine Damen und Herren! Diese Maßnahmen können maximal auf ein Monat befristet zugelassen werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Es müßte ein neues Antrags- und Bewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Weiters: Es ist eine genaue Definition der Verhältnismäßigkeit im Gesetz vorgenommen worden. Was heißt das auf deutsch? Verhältnismäßigkeit ist natürlich auch deutsch, aber was heißt das in der Umgangssprache? – In der Umgangssprache heißt das, ihr dürft das nur machen, wenn es anders überhaupt nicht geht, einen Mafiaboß oder eine Mafiaorganisation zu überführen. Das ist eine ganz wichtige Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ein wesentliches Argument gegenüber all jenen, die behaupten, wenn wir das zulassen, dann wird kreuz und quer durch Österreich gelauscht und gerastert werden können. – Das ist durch diese Festlegung des Verhältnismäßigkeitsgebotes ausgeschlossen.

Dazugekommen ist nach den parlamentarischen Verhandlungen ein absolutes Beweisverwertungsverbot der Ergebnisse aus diesen besonderen Maßnahmen im Verwaltungsverfahren und im Zivilverfahren. Das war eine berechtigte Sorge, die uns vorgebracht worden ist, auf die wir eingegangen sind und die wir ernst genommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube auch als ein Anhöriger eines solchen Vertrauensberufes, daß diese Problematik künstlich hochgespielt wird. Da muß man einmal ein paar Dinge klarstellen: Es gibt schon jetzt, und zwar im § 152 Abs. 1 in den Ziffern 4 und 5 der Strafprozeßordnung, bestimmte Berufsgruppen – Ofner hat sie richtig zitiert –, die ein Zeugnisentschlagungsrecht über alles, was sie in Ausübung ihres Berufes erfahren, haben. Dieses darf nicht umgangen werden. Es gibt aber auch – das ist auch nichts Neues – schon jetzt in der Zivilprozeßordnung das absolute Beichtgeheimnis. – Das ist etwas anderes, als das, was wir Rechtsanwälte haben, und das wissen Kollege Ofner und Kollege Krüger ganz genau. Nun ist in dieser Vorlage, in der Fassung dieses vom Justizausschuß beschlossenen Abänderungs


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