Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 93

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könnten! – Das ist einfach unrichtig, was Sie sagen! (Abg. Dr. Fekter: Frau Kollegin Schmidt! Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes lesen!)

Wenn es Ihnen darum gegangen wäre, dann hätten Sie die Merkmale für genau einen solchen Tatbestand definiert. Dann hätten wir in das Gesetz hineingeschrieben, daß eben in Kaufhäusern und Banken – da gibt es Kriterien, und die Beamten des Hauses sind klug genug, um sie Ihnen auch zu sagen und zu definieren, wenn es vielleicht sonst nicht möglich ist, das festzumachen – solche Überwachungen ermöglicht werden sollen. Sie aber machen es allgemein ... (Abg. Dr. Fekter: Genau das ist passiert, Frau Kollegin Schmidt! Genau das ist passiert!)  – Nein, diese Vorlage geht über das mehr als hinaus, und das ist der Dammbruch, den Sie auf diese Weise herbeiführen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Es geht noch weiter: Sie sind sogar bereit, eine Videokamera, in eine Wohnung hinein gerichtet, anbringen zu lassen. Wissen Sie, welchen Strafrahmen Sie dafür vorsehen? – Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, ich kann es Ihnen aber sagen, nämlich eine Obergrenze von einem Jahr. Das heißt, das sind folgende Delikte, um Ihnen nur jene zu nennen, die in den privatesten Bereich hineingehen: Verletzung der Unterhaltspflicht, da haben wir einen Strafrahmen von zwei Jahren, Schwangerschaftsabbruch: drei Jahre, Störung der Religionsausübung: zwei Jahre.

Bei all diesen Delikten wäre es nach dieser Vorlage möglich, mit Zustimmung des Wohnungseigentümers, das gebe ich schon zu ... (Abg. Dr. Fekter: Und wenn der Wohnungseigentümer dieses Sicherheitsbedürfnis hat, dann gestehe ich ihm das zu!) Um den geht es doch nicht, Frau Fekter! Haben Sie bis heute in dieser langen Diskussion noch nicht begriffen, daß es um Rechte unbeteiligter Dritter geht?! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wenn es um die Verfolgung des Tatbestandes Unterhaltspflicht, Schwangerschaftsabbruch, Störung der Religionsausübung geht, dann kann ich einwilligen, und alle, die jetzt zu mir kommen, werden mit einer Videokamera überwacht. Das ist mit dieser Vorlage möglich. (Abg. Dr. Fekter: Sie wollen die Kriminalität ja gar nicht bekämpfen! Sie akzeptieren das Sicherheitsbedürfnis von anderen Personen nicht!)

Das ist ein Dammbruch, der seinesgleichen sucht, und Sie haben bis jetzt noch nicht verstanden, daß es nicht darum geht, Verbrecher zu schützen, sondern daß es darum geht, die Rechte unbeteiligter Dritter zu schützen.

Nun komme ich zum Thema Lauschangriff, denn das gehörte alles noch zum Bereich Video. Beim Lauschangriff hat Kollege Ofner schon sehr ausführlich über all jene Fälle gesprochen, die Vertrauensberufe betreffen. Das ist schlimm genug, ich will es nur aus Zeitgründen, weil wir eine Redezeitbeschränkung haben, nicht erweitern und wiederholen. Ich kann das nur unterstreichen, er hat recht.

Ich glaube, daß die derzeitigen Formulierungen, so wie sie hier liegen, völlig ungerechtfertigt sind und daß Sie auch wieder das Vertrauen der Gesellschaft schlechthin zerstören, indem Sie sagen: Es kann niemand sicher sein. – Und so ist es auch!

Genauso ist es. Man kann nicht davor sicher sein, daß hier sowohl gelauscht als auch über eine Videokamera beobachtet wird. Und das Schlimmste in diesem Zusammenhang ist (Abg. Dr. Fekter: Sie lehnen das Sicherheitsbedürfnis von Personen ab!): Sie haben sogar in Ihrem Bericht stehen (Abg. Dr. Fekter: Sie ignorieren berechtigte Interessen!) , daß die Überwachung von nicht verdächtigen Personen möglich ist. All jene, die sich ihre Entscheidung schwer machen – es sind leider nicht alle –, all jene, die merken, worum es hier geht, mögen sich das anschauen! Es ist ehrlich darin aufgeschrieben, daß auch jene überwacht werden können, die nicht verdächtig sind, wenn irgend jemand den Verdacht hat, daß sie mit einer verdächtigen Person in Kontakt treten.

Das ist die Aushöhlung und Umkehr der Unschuldsvermutung. Das sind Grundprinzipien unseres Rechtsstaates, die Sie – ich behaupte: für nichts und wieder nichts – aufs Spiel setzen. Und das halte ich für Verantwortungslosigkeit aus meinem Blickwinkel. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. )


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