Ich komme zur Rasterfahndung. Die Rasterfahndung, die so dargestellt wird, als wäre das ein technisches Hilfsinstrument für die Sicherheit, ist ebenfalls ein Dammbruch. Denn es ist vorgesehen, daß Daten, und zwar auch private Daten, verrastert werden dürfen. Es sind Daten von Kaufhäusern, es sind Daten von Versandhäusern, es sind Daten von Vereinen, es sind Daten von Videotheken, es sind Daten von Zeitungsabonnements. Das wird die Freiheitlichen im Zusammenhang mit der "Aula" mit Recht sehr interessieren oder auch die Sozialdemokraten wegen der "Zukunft", wie auch immer. Da gab es ja schon Beschwerden darüber. All das darf künftig verrastert werden. – Ich halte das für unverhältnismäßig, und ich halte das für polizeistaatliche Methoden.
Wenn Sie dann sagen, daß es dabei Ausnahmen gibt, nämlich Ausnahmen in die Richtung, daß Merkmale die rassische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder andere Überzeugungen oder den Gesundheitszustand oder etwas über das Sexualleben erkennen lassen, die die Mauer sind, über die keine drüberkommen kann, dann können Sie damit vielleicht redliche Mitarbeiter – ich sage jetzt wirklich leider – von "SOS-Mitmensch" oder von der Aids-Hilfe beruhigen, aber mich nicht, und zwar deswegen nicht, weil ich fürchte, wie Sie nachher die Ausnahme von der Ausnahme auslegen lassen werden.
Ich kann der Sicherheitsbehörde nicht einmal einen Vorwurf machen, aber wenn darin steht, daß alle diese Ausnahmen, über die sich die Betroffenen freuen und sagen: Wenigstens das haben wir erreicht!, dann nicht gelten, wenn die Daten durch erkennungsdienstliche Maßnahmen ermittelt wurden, dann muß ich Sie fragen: Wissen Sie, was das heißt? – Alles können Sie verrastern!
Denn dann ist es so, daß die Polizei aus irgendwelchen Gründen – egal, ob Mitverdacht oder sonst irgendwas – in ein Lokal der einschlägigen Szene, sage ich jetzt einmal, geht und dort Daten über erkennungsdienstliche Maßnahmen aufnimmt. Sobald diese aufgenommen sind, sind sie verrasterungsfähig. Es heißt, die Ausnahme ist null und nichtig. Das muß ich all jenen sagen, die froh sind, wenigstens noch ein Körnchen gerettet zu haben.
Nichts davon haben sie gerettet, denn gerade wenn die Polizei – ich sage das einmal, weil das ein Stein des Anstoßes ist – einmal im homosexuellen Milieu ermitteln will und sich aufgrund dieser Bestimmung nicht traut, die einschlägigen Daten der Vereine zu verwenden, dann wird sie irgendwo eine Maßnahme treffen und erkennungsdienstlich die Daten aufnehmen, und schon sind sie verrasterungsfähig. Und da glauben Sie wirklich, daß Sie noch die Grundrechte schützen?!
Jetzt erzähle ich Ihnen noch ein Beispiel. Im Ausschuß habe ich an einen Fall aus dem Burgenland erinnert. Das ist deswegen wichtig, weil all jene, die heute die Absicht haben, zuzustimmen, sollen nur wissen, wozu sie hier zustimmen. Denn diese Verantwortung kann Ihnen niemand abnehmen: kein Rechtsschutzbeauftragter, kein Richter, kein Niemand, auch nicht die Partei, wenn ich das sagen darf. Man hat nämlich nicht nur der Partei gegenüber eine Verpflichtung, Herr Dr. Khol, sondern man hat vor seinem Gewissen eine Verpflichtung – egal, ob man öffentlich oder ob man geheim abstimmt. (Abg. Kiss: Sie haben auch eine Verantwortung! – Abg. Dr. Khol: Das brauchen Sie mir nicht zu sagen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Sie machen einen Unterschied, ob Sie öffentlich oder geheim abstimmen, je nachdem, ob Sie sich nach Ihrem Gewissen verhalten. Und deswegen sage ich das. Das ist mir eine Lehre, daß die ÖVP nur dann nach ihrem Gewissen entscheidet, wenn es geheim ist. Und da die Abstimmung heute wahrscheinlich durch Aufstehen und Niedersetzen vorgenommen wird, fürchte ich, Sie werden nicht nach Ihrem Gewissen entscheiden, denn das trauen Sie sich nicht öffentlich zu machen. (Abg. Mag. Mühlbachler: Sie wollen wieder einmal den Kopf in den Sand stecken!) Aber, Sie sollten wissen, worüber Sie hier entscheiden, nämlich daß Daten verrastert werden dürfen, die aufgrund bestehender Bundes- oder Landesgesetze ermittelt wurden.
Nun gab es im Burgenland vor Jahren einen Fragebogen im Zusammenhang mit der Feststellung des Hauptwohnsitzes, den die Bürgermeister ausgeteilt haben und auf dem unter anderem – aus Zeitgründen kann ich Ihnen nicht alle Daten nennen – gefragt wurde nach der