Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 95

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Art der Kontakte und der kulturellen Betätigung (bei lokalen Vereinen und Institutionen, Besuch kultureller Veranstaltungen und ähnliches). Das sind die Daten, die dann aufgenommen werden. Das war 1994.

Wir haben 1994 den damaligen Minister Löschnak gefragt, wie er denn so etwas beurteilt. Er hat darauf geschrieben: "Da die Definition des ordentlichen Wohnsitzes ... auf den Mittelpunkt der wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen abstellt, sind die gesellschaftlichen Kontakte und die kulturellen Betätigungen eines Menschen durchaus maßgeblich dafür, ob er an einem bestimmten Ort den ordentlichen Wohnsitz hat."

Im Grunde genommen hat er recht. Aber er sagt dann weiters – nächster Satz –, "daß die gesetzmäßige Ermittlung personenbezogener Daten" in dieser Art "als wünschenswerte Aufgabenerfüllung und nicht als "Überwachung der Bürger" gesehen wird".

Ich zeige Ihnen nur den Geist, der dahinter steht. Kollege Szymanski hat mir im Ausschuß gesagt – ich habe ihn zumindest so verstanden –, diese Fragebögen gibt es nicht mehr. Ich bin der Sache nachgegangen. Wissen Sie, wie die Fragebögen heute ausschauen? – Das, was ich Ihnen vorgelesen habe, wo vorher Art der Kontakte, der kulturellen Betätigung und so weiter stand und dann die Zahlen frei waren, schaut heute folgendermaßen aus:

"Aktive gesellschaftliche Betätigungen in dieser Gemeinde". Darunter steht: "Wie aktiv sind Ihre gesellschaftlichen Betätigungen in dieser Gemeinde? Berücksichtigen Sie bitte Ihre kulturellen, sportlichen, sozialen und politischen Betätigungen, die den Aufenthalt in dieser Gemeinde erfordern." (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Das ist Ihr Burgenland, Herr Kiss! Ich verstehe Ihr Rechtsschutzverständnis.

Dann ist aufgelistet: kulturelle Betätigung, sportliche Betätigung, soziale Betätigung, politische Betätigung. Das müssen Sie sich einmal vorstellen, Herr Minister Schlögl! Das sind jene Fragebögen, die aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen ausgegeben werden. Es steht auf der Rückseite: Dieser Fragebogen dient ausschließlich zur Feststellung ... im Sinne der Landtagswahlordnung 1995 und der Gemeindewahlordnung 1992.

Das heißt, das sind landesgesetzliche Bestimmungen. Diese Daten sind verrasterungsfähig. Jetzt sagen Sie mir nicht, das werden sie schon nicht machen, das wird schon im Vergleich der Verhältnismäßigkeit daher nicht eintreten. Sie können diese Verantwortung nicht abschieben! Sie übernehmen heute die Verantwortung dafür, daß Sie derartige Daten verrastern lassen und damit nicht mehr den geringsten Freiraum für den einzelnen lassen, wenn Sie das heute beschließen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. )

14.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wegen des mehrfachen Vorwurfs der Nötigung, und zwar insbesondere wegen der bewußten Feststellung – ich zitiere –, daß "Nötigung zur Stimmabgabe und Nötigung insgesamt" sehr wohl ein strafrechtlich verfolgbares Verhalten darstellen, also daher bewußt der Vorwurf einer strafbaren Handlung gemacht worden ist, erteile ich der Frau Abgeordneten Haller einen Ordnungsruf .

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Fekter vor. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Meine Herren Minister! Im Spannungsfeld zwischen Grundrechtseingriff, nämlich der von Frau Kollegin Schmidt sehr breit ausgeführten möglichen Beeinträchtigungen der Privatsphäre von unbeteiligten Dritten, und der Kriminalitätsbekämpfung als Staatsaufgabe, als Anrecht der Bürger, daß die Sicherheitsbehörden effizient vorgehen, liegt diese Materie.

Frau Kollegin Schmidt! Das Sicherheitsbedürfnis von Bürgern wollen wir nicht ignorieren. In Ihrer Rede ist davon nämlich nicht einmal eine Silbe vorgekommen. Sie ignorieren dieses Sicherheitsbedürfnis. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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