Ich betrachte das Ergebnis als einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Rechtsschutzinteressen, nämlich einerseits einen möglichst geringen Eingriff in die Privatsphäre und andererseits aber auch das Rechtsschutzinteresse der Kriminalitätsbekämpfung, indem dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger entgegengekommen wird. Die Beratungen waren sehr lange und intensiv, Frau Kollegin Schmidt. Wir haben selten ein Gesetz so intensiv nicht nur öffentlich, sondern auch in einem Unterausschuß behandelt. (Abg. Schaffenrath: Haben Sie es auch verstanden?) – Natürlich, Frau Schaffenrath! Ich habe mich wahrscheinlich am intensivsten von allen Abgeordneten hier in diesem Haus damit befaßt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kier: Und das ist dabei herausgekommen!)
Für mich entscheidend war mit Sicherheit das Expertenhearing vom 23. Oktober 1996. Da hat mich besonders das beeindruckt, was die ausländischen Experten gesagt haben, nämlich jene Praktiker, die sich sowohl wissenschaftlich als auch praktisch operativ seit Jahrzehnten mit diesem Instrument auseinandersetzen.
Es hat zum Beispiel Alan McDonald ausgeführt, daß dieses Instrument in Amerika bereits vor 30 Jahren eingeführt wurde. Lassen Sie mich aus dem Protokoll dieses Hearings zitieren:
"Das elektronische Überwachungssystem der Vereinigten Staaten, das eine gesetzliche Basis hat und auch vom Gericht festgelegt werden kann, hat in den letzten 30 Jahren sehr gut funktioniert." (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )
Und weiters: "Ich möchte dazu sagen, daß die elektronische Überwachung bei uns eine der wichtigsten Untersuchungsmethoden darstellt. Wir verwenden sie bei der Untersuchung organisierten Verbrechens. Es gibt natürlich auch andere Untersuchungsmethoden – es gibt die geheimen Operationen, es gibt die Verwendung von Informanten –, aber letztendlich hat sich bei uns herausgestellt, daß die elektronische Überwachung doch die zielführendste Methode ist."
Und weiters heißt es: "Ich würde sagen, daß sich ohne diese Methode das organisierte Verbrechen einschließlich des Drogenhandels und des Terrorismus wahrscheinlich dem Recht entziehen und auf diese Weise die Gesellschaft ernst gefährden könnte." (Beifall bei der ÖVP. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die praktischen Beispiele aus den USA sind wissenschaftlich aufgearbeitet worden, und zwar nicht in den USA, sondern in Deutschland, und zwar im Kriminologischen Forschungsinstitut von Niedersachsen. Wir haben den Leiter dieses Instituts eingeladen, und Universitätsprofessor Pfeiffer hat uns wissenschaftlich-analytisch dargestellt, welche Ergebnisse die amerikanischen Methoden bringen, und er hat zu unserem Gesetzentwurf folgenden Kommentar abgegeben: Ich finde die Voraussetzungen des Lauschangriffes geradezu vorbildlich geregelt und will deswegen dazu nichts weiter sagen.
Das bedeutet: Wir sind sehr seriös vorgegangen. Wir haben die Kritiker nicht nur ausführlichst zu Wort kommen lassen (Abg. Dr. Kier: Aber ignoriert! Angehört, aber ignoriert!) – diesbezüglich kann man uns nichts vorwerfen –, sondern auch ihre Meinung in der Legistik berücksichtigt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frau Kollegin Schmidt! Sie zweifeln in jeder Ihrer Reden an, daß wir dieses Instrument brauchen. Die wissenschaftliche Analyse – neun Jahre lang wurde am Institut in Niedersachsen ausgewertet – hat folgendes ergeben – ich zitiere Herrn Universitätsprofessor Pfeiffer –:
"Das Faszinierende ist – und insoweit ist der Lauschangriff zweifelsohne eine erfolgreiche Maßnahme –, daß dann, wenn es zu einer Verurteilung kommt, im Durchschnitt bei reinen Mikrophoneinsätzen etwa sieben Personen verurteilt werden, wenn es Telephon- und Mikrophonüberwachungen gleichzeitig sind, dann etwa zehn Personen. Das heißt, die Amerikaner können mit ihrem Datenmaterial zeigen, der große Lauschangriff ist geeignet, ganze Netzwerkstrukturen von krimineller Kommunikation beweisbar zu machen und dadurch ganze Gruppen Verurteilungen zuzuführen." (Zwischenruf des Abg. Dr. Kier. )