Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 97

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Und das ist der Unterschied, Frau Kollegin Schmidt: Wir wollen nicht nur den "kleinen" Autoknacker schnappen, sondern wir wollen die Struktur, die dahinter steht, die Autoschieberbande, die international tätig ist, sprengen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist mir schon ein Anliegen, darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß sehr wohl die öffentlichen Befürchtungen und die von den Fraktionen, von den Oppositionsparteien eingewandten Befürchtungen sehr intensiv und sehr sensibel beraten und berücksichtigt hat, um auch das Rechtsschutzbedürfnis unbeteiligter Dritter im Gesetz entsprechend zu würdigen.

Ich sage Ihnen folgendes, Frau Kollegin Schmidt: Noch vor einem Jahr, als wir hier die erste Lesung hatten, bestand der Hauptvorwurf darin – das können Sie im Protokoll nachlesen –, daß wir die organisierte Kriminalität nicht ausreichend definiert haben, daß wir kein Abgrenzungskriterium haben, daß das, was das Strafgesetzbuch als organisierte Kriminalität normiert, für den Einsatz dieses Instrumentes nicht geeignet ist. – Heute kam kein Wort mehr darüber. Dieser Vorwurf kommt nicht mehr, weil wir darauf reagiert und eine vorbildliche, international sehr beachtete Definition für die organisierte Kriminalität gefunden haben. Das ist bereits in § 278a des Strafgesetzbuches normiert und rechtskräftig.

Das heißt, wir haben sukzessive ein Gesetz geschaffen, das aus meiner Sicht – das kann man feststellen, wenn man sich seriös damit beschäftigt – als ausgewogen bezeichnet werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

All die Restriktionen, die wir in das Gesetz eingebaut haben – ich möchte sie nicht im einzelnen hier anführen –, führen dazu, daß sowohl der Rechtsschutz in Richtung unbeteiligte Dritte, Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre, als auch das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und die Kriminalitätsbekämpfung ausgewogen berücksichtigt sind. An den Argumenten kann man erkennen, daß wir da einen Mittelweg gegangen sind.

Ich möchte, daß man jedes Rechtsschutzbedürfnis der Bevölkerung berücksichtigt und nicht nur einseitig die Privatsphäre und von der Kriminalitätsbekämpfung kein Wort sagt, denn das wäre keine seriöse Vorgangsweise. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Dr. Kier hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.47

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fekter hat, indem sie eine unrichtige Behauptung aufgestellt hat, meiner Klubobfrau unterstellt, sie hätte sich nicht mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen beschäftigt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. )

Ich sage hier: Das ist tatsächlich unrichtig. – Die gesamte Rede der Klubobfrau des Liberalen Forums war dem Sicherheitsbedürfnis der österreichischen Bevölkerung gewidmet (Abg. Dr. Khol: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist eine Rede!), allerdings nicht einäugig, sondern sowohl ... (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Dr. Kier! Das war zumindest an der Grenze einer tatsächlichen Berichtigung. (Abg. Dr. Kier: Wenn sie die Unwahrheit sagt!)

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Schlögl. – Herr Bundesminister! Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß um 15 Uhr eine Dringliche Anfrage aufzurufen ist. – Bitte, Herr Bundesminister. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

14.48

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bedanke mich für die bisher sehr engagiert geführte Diskussion, auch wenn ich mit manchen Debattenbeiträgen nicht sehr glücklich war, weil ich


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