Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 142

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Darin geht es zwar nicht unmittelbar um ausgeschüttete Dividenden, aber ebenfalls um Wohnbaugelder, die der gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft zuzuführen gewesen wären, mit denen aber Budgetsanierung betrieben worden ist. Der Betrag, um den es dort geht, sind nicht 103 Millionen Schilling plus Zinsen, sondern es sind mehr als 800 Millionen Schilling plus Zinsen. Und das, meine Damen und Herren, zeigt, daß in hohem Ausmaß aus dem Bereich der Gemeinnützigen Gelder ins Budget des Bundes transferiert worden sind, um dieses zu schönen, und gleichzeitig dem Wohnbau Mittel entzogen worden sind. Ich halte daher aufgrund meiner Informationen Ihre einleitenden Worte für eine Ausflucht, weil bereits im Juli 1996 dem Hause eine falsche Information gegeben worden ist.

Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, daher ergänzend zu Ihrer Anfragebeantwortung fragen, was Sie derzeit tun, um künftig solche Gesetzesverstöße zu verhindern, um die vorgefallenen Gesetzesverstöße schnellstmöglich abzustellen und damit dem gemeinnützigen Wohnbau jene knappe Milliarde an Geldern wieder zurückzugeben, die von unseren beiden Anfragen, die wir bisher eingebracht haben, angesprochen sind.

Es kann nicht angehen, meine Damen und Herren, daß es, wenn es um so gravierende Summen geht, die aus der gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft abgezogen und zur Budgetsanierung verwendet werden, wiewohl die Rechtslage klar ist, es Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse und Kritiken vom Rechnungshof gibt, von seiten der politisch Verantwortlichen – namentlich der als Bundesfinanzminister agierenden Personen – überhaupt keine Reaktionen gibt. Es darf doch nicht so weit gehen, daß, wie es schon der Fall war, die damals zuständige Landesrätin und jetzige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten der Wohnungsgesellschaft die Wohnbauförderung entzieht, weil sie sagt, das ist keine verläßliche Gesellschaftsführung. Das ist etwas, was sich die Republik Österreich sagen lassen muß, und sie reagiert nicht einmal darauf! Sie reagiert bis heute nicht darauf.

Es ist zwar der Bescheid bis zum Ende dieses Jahres umzusetzen. Aber, meine Damen und Herren – und das ist die letzte Frage –, ist es in diesem Fall so gewesen, daß, wie es üblich ist in dem Bereich, Gelder aus der Gesellschaft herausgenommen wurden und dann auf dem freien Markt Kredite zu einem teueren Zinssatz aufgenommen wurden, als die Gesellschaft ihr eigenes Geld verwenden könnte, weil sie diese Kosten auf die Mieterinnen und Mieter überwälzen kann? Wenn dies der Fall gewesen ist, Herr Bundesminister, warum wird dann nur, wie in Ihrer Antwort ausgeführt, zu jenem Zinssatz rückvergütet, der im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vorgesehen ist, und nicht zu jenem Zinssatz, zu dem die fehlenden Gelder letztlich aufgenommen worden sind?

Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, uns diese zusätzlichen Erklärungen zu Ihrer sehr kurzen Anfragebeantwortung zu geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister Edlinger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.29

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Barmüller bezieht sich auf die schriftlich eingebrachte Anfrage, die ich mit 24. Juni 1997 beantwortet habe. Ich habe im letzten Absatz der ersten Seite wörtlich ausgeführt, daß dieser Bescheid eine Frist für die Begleichung der WGG-konform verzinsten Forderung bis zum 20. November 1997 vorsieht.

Ein wesentlicher Punkt zur Behandlung dieser Fragestellung ist ohne jeden Zweifel das Faktum, daß die jährlichen Dividendenzahlungen bei gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften begrenzt sind.

Ich möchte trotz alldem ein paar Bemerkungen zur Vorgeschichte machen, damit der Schluß, den ich Ihnen gerne zusätzlich erläutern möchte, klar wird.


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