Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 144

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so stattfinden wird, daß diese 125 Millionen Schilling, wie sie exakt vom Herrn Bundesminister genannt wurden, der WAG zurückgegeben werden.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit einen anderen Bereich ansprechen, der damit unmittelbar in Zusammenhang steht, nämlich einen Antrag, der von Dr. Stummvoll und mir eingebracht wurde und der zum Inhalt hat, daß die Stammkapitalien von drei im Eigentum des Bundes befindlichen Eisenbahnergesellschaften – die Stammkapitalien betragen 55, 70 und 55 Millionen Schilling – vom Bund an diese Gesellschaften selbst und an eine Genossenschaft übertragen werden sollen und in sich selbst verschränkend dann mit diesen Kapitalien eine entsprechende Wohnwirtschaft betrieben werden soll. Die ÖVP will hier noch eine Prüfung, der Rechnungshof soll dazu eine Aussage treffen oder ein Gutachten erstellen – wie immer man das nennen will –, ob der Bund, wenn diese Stammkapitalien übertragen werden, damit nicht zu viele Gelder abgibt.

Ich glaube, wenn man sich jetzt diesen Rechnungshofbericht, der hier vorliegt und über die Gewinnausschüttung klare Aussagen trifft, ansieht – Sie haben zu Recht urgiert, daß diese Gelder wieder in den wohnwirtschaftlichen Kreislauf zurückfließen müssen; leider ist Kollege Stummvoll jetzt nicht da –, dann ist es eigentlich klar, daß, wenn der Bund diese Stammkapitalien überträgt, Ausschüttungen nur entsprechend dem WGG erfolgen können, und somit kann der wahre Vermögenswert dieser gemeinnützigen Gesellschaften mit dem eingelegten Stammkapital, das derzeit der Bund hält, nicht in Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen gebracht werden.

Ich erachte es aus einer Reihe von Gründen, aus Gründen der Rationalisierung der Verwaltung, der Effizienz der Gesellschaften und so weiter, für sehr vernünftig, doch zu versuchen, jene Anteile, bei denen der Bund eigentlich kaum mehr etwas verloren hat oder etwas wahrnimmt, dorthin zu übertragen, wo wirklich die operativen Tätigkeiten abgewickelt werden.

Ich hoffe, daß wir aufgrund dieser Diskussion und dieser Unterlagen, die wir hier haben, noch dazu vom Verfassungsdienst, der ganz genau in die gleiche Richtung argumentiert, nämlich daß aus diesen Geschäftsanteilen nicht mehr erzielbar sein darf, als im WGG vorgesehen ist, lernen, und ich bin der Meinung, daß wir mit ruhigem Gewissen auch diese drei Eisenbahnergesellschaftsanteile, die derzeit noch der Bund hält, gemäß dem Antrag Eder/Stummvoll ausgliedern und an diese Gesellschaften übertragen können, sodaß die Mieter dieser Wohnungen eine möglichst effiziente und kostengünstige Verwaltung haben, was sich letztendlich auch im Mietzins niederschlägt. Ich bitte, dieser Frage gegenüber dann im Herbst, wenn wir das weiterdiskutieren werden, positiv eingestellt zu sein. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.37

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Anfrage der Liberalen ist aus meiner Sicht folgendes festzuhalten: Der Rechnungshof kritisierte in seinem Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1994 hinsichtlich der Überprüfung der WohnungsanlagengesmbH Linz zu Recht, daß die WAG an ihren Eigentümer, den Bund, rund 103 Millionen Schilling mehr an Dividenden ausgeschüttet hat, als nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zulässig gewesen wäre. Wir haben schon gehört, es hat sich jetzt die Rechtsmeinung durchgesetzt, daß nur das Stammkapital dividendenberechtigt ist.

Die Aufsichtsbehörde der WAG, also das Land Oberösterreich, hatte bereits mit Bescheid vom 10. Mai 1993 die Rückerstattung der zu Unrecht ausgeschütteten Dividende verlangt. Wir wissen, dieser Bescheid wurde beeinsprucht und vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, und zwar wegen eines Formfehlers. Das Land Oberösterreich hat jedoch mit Bescheid vom 10. Oktober 1996 wiederum die Rückerstattung der angesprochenen 103 Millionen samt Zinsen, nunmehr etwa 126 Millionen Schilling, verlangt, andernfalls wäre ja dieses Geld seiner Widmung, also dem gemeinnützigen Wohnbau in Oberösterreich, entzogen worden. Dieser Bescheid des


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