Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier gibt es für mich mehrere Argumente, wie ich diese Diskussion, die ich jetzt wahrnehme und beobachte, die ich schon über einen längeren Zeitraum verfolgt habe und in die ich mich auch einschalte, aus meiner Warte kritisiere; diese Diskussion, die zu einem Großteil nicht stattgefunden hat – das muß auch ganz ehrlich gesagt werden –, und zwar nicht deshalb nicht stattgefunden hat, weil es von seiten der Regierung das Interesse an diesen besonderen Ermittlungsmethoden gibt, sondern weil wir auch einen Mangel in der Diskussionskultur in diesem Land haben, einen Mangel, der die Regierungsparteien, die Opposition und die gesamte Öffentlichkeit mit einschließt.
Ich habe beobachtet und hierzu auch meinen Beitrag geleistet, wie diese Diskussion gelaufen ist, und ich meine, es wird heute aller Voraussicht nach auch zur Beschlußfassung von Rasterfahndung und Lauschangriff kommen, weil es in Österreich sehr üblich ist, eine Schrebergartendiskussion zu führen. Das geschieht so ein bißchen nach dem Florianiprinzip. Alle kommen und sagen: Lauschangriff – grundsätzlich habe ich nichts dagegen, aber bitte nicht bei meiner Berufsgruppe. Wenn es geht, bitte nicht hier lauschen, sondern woanders.
Das ist für mich der Kern und der Mangel in dieser Diskussion. Es geht nicht um die Frage, wie lange diskutiert wurde, ob im Justizausschuß genügend intensiv diskutiert wurde. Die Damen und Herren – in diesem Fall waren es eigentlich ausschließlich Herren – des Justizministeriums haben hervorragende und extrem zügige und schnelle Arbeit geleistet. Wenn Anregungen von seiten der Koalition kamen, sowieso, aber auch wenn Anregungen von seiten der Opposition oder der Kritiker dieses Gesetzes gekommen sind, wurden diese eingearbeitet.
Das ist es nicht gewesen, was uns in diese fatale Situation gebracht hat. Und da müssen Sie nicht die Worte von Oppositionspolitikerinnen oder Oppositionspolitikern allein in die Waagschale werfen, sondern auch jene von so besonnenen Rechtsstaatlern wie dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, der sich ebenfalls mahnend in diese Diskussion eingeklinkt und davon gesprochen hat, daß dies ein bedeutender Akt für das Verfassungsgefüge in diesem Staat sei. (Abg. Großruck: Das stimmt ja nicht! Er hat eine ganz andere Aussage gemacht!) Und dem Herrn Präsidenten Adamovich kann man alles unterstellen, aber ganz bestimmt nicht Radikalität, nämlich in keiner Weise Radikalität in Positionen.
Er hat das getan, was seine Aufgabe ist, er hat seine mahnende Stimme erhoben. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, er ist ungehört geblieben. Er ist ungehört geblieben, und wir haben es heute durch die Argumente der Regierungsparteien wieder bestätigt bekommen, daß er jetzt als einer von denen bezeichnet wird, die Grundrechtspropaganda betreiben, wie ja schon vielfach zu hören war. Grundrechtspropaganda und Präsident Professor Adamovich – bitte, das muß man mir einmal erklären, was das sein soll.
Er ist auch ungehört geblieben in einem Punkt, der einer der wesentlichen Kritikpunkte der Grünen an diesen neuen Ermittlungsmethoden ist, nämlich in bezug auf Mißbrauchsgefahr. Das ist nicht etwas, wozu man irgend etwas Schwarzes an die Wand malen müßte, sondern, meine sehr geehrten Damen und Herren, da gibt es ja Erfahrungen mit Instrumenten, die möglich sind. Es gibt etwa die Erfahrung mit der Telefonabhörung in Österreich.
Wußten Sie, daß die Gefahr oder das Risiko – nennen wir es abgeschwächter –, als Unbescholtener am Telefon abgehört zu werden, in Österreich neunmal so groß ist wie in den USA? Und die Kriminalität in den USA ist wahrlich nicht geringer als in Österreich! Diese Telefonabhörmaßnahmen – und es ist ganz wesentlich, das auch festzustellen – werden in 99 Prozent der Antragsfälle von dem zuständigen Richter genehmigt, ohne daß tatsächlich rechtsstaatliche oder juristische Überlegungen Platz greifen.
Diese Erfahrungen der letzten Jahre, seit es die Möglichkeit des Telefonabhörens gibt, sind etwas, was hätte einfließen können in die Diskussion und was auch lautstark immer wieder betont wurde, was aber niemals auch nur die geringsten Auswirkungen, weder in der Regierungsvorlage noch in dem, was heute zum Beschluß vorliegt, zur Folge hatte. (Beifall bei den Grünen.)