Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 146

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finden wird. Aber ich richte dezidiert die Bitte an Sie, auch zu prüfen, inwieweit man hier auch Bundesvermögen an Leute veräußern kann, die langjährige Mieter sind, die schon lange in diesen Wohnungen wohnen, die auch schon entsprechende Mieten geleistet haben, damit das nicht unter den Tisch fällt. Denn sonst führen wir wirklich das gesamte Wohnungsgemeinnützigkeitswesen ad absurdum, und das kann doch wohl nicht im Sinne des Erfinders sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Diese Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über den 3. und 4. Punkt der Tagesordnung betreffend die Berichte des Justizausschusses 812 und 786 der Beilagen wieder auf.

Frau Abgeordnete Mag. Stoisits war vor der Unterbrechung zuletzt am Wort. – Ich erteile Ihnen das Wort zur Fortsetzung Ihres Debattenbeitrages.

17.45

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist wirklich ein grundsätzliches Dilemma, so meine ich, wenn im Zusammenhang mit besonderen Ermittlungsmethoden von "funktionierendem Sicherheitssystem" gesprochen wird. Es ist deshalb ein grundsätzliches Dilemma, weil es doch bei Gott niemand gibt – zumindest hier im Nationalrat nicht –, der meint, daß ein funktionierendes Sicherheitssystem in dieser Republik Österreich nicht notwendig wäre (Abg. Dr. Partik-Pablé: Bei Ihnen glaube ich das schon!) , nicht notwendig wäre angesichts so großer Kriminalfälle wie die Briefbombenattentate, angesichts des Briefbombenterrors insgesamt und – und das ist entscheidend – der zögerlichen Aufklärung, die es dabei gibt.

Wenn man vom funktionierenden Sicherheitssystem und vom legitimen Anrecht des einzelnen Bürgers und der einzelnen Bürgerin, ihr subjektives Sicherheitsbedürfnis auch befriedigt zu bekommen, spricht, dann muß in der Diskussion um großen Lauschangriff und Rasterfahndung die Frage erlaubt sein und sollte auch lautstark gestellt werden, ob zusätzliche technische und gleichzeitig grundrechtseinschränkende Mittel auch tatsächlich imstande sind, dieses legitime Sicherheitsbedürfnis des einzelnen und der einzelnen zu befriedigen.

Wir meinen, mit mehr Technik, die gleichzeitig Grundrechte wegwischt, ist das sicher nicht möglich. Diese Diskussion wird in einer Sprache geführt, die wirklich mehr als verharmlosend und euphemistisch ist. Denn man nennt ja die Dinge nicht beim Namen, man spricht dieses häßliche Wort "Lauschangriff" nur ungern aus – das tun die Kritiker, aber nicht jene, die dafür sind –, sondern man spricht von optischer und akustischer Überwachung, von automationsunterstütztem Datenabgleich, um damit zu suggerieren, es gehe um mehr Sicherheit.

Meine Damen und Herren! Was damit der Bevölkerung einzureden versucht wird, ist ein "Sicherheitsplacebo". Das ist so wie mit diesen kleinen Tabletten, die man einnimmt und wo man glaubt, jetzt wird das Kopfweh vergehen, und in Wahrheit ist es nichts anderes als Traubenzucker. Und oft lassen sich die Leute täuschen. Aber wenn ich einen Traubenzucker schlucke und dann keine Kopfschmerzen mehr habe, schränkt das niemandes Grundrechte ein, da gibt es keine Mißachtung der EMRK, da kann unter Umständen, wie die ehemalige Frau Gesundheitsministerin gesagt hat, das Kopfweh vergehen, und alle sind zufrieden. Bei großem Lauschangriff, bei kleinem Lauschangriff, bei Rasterfahndung, bei Telefonabhörung jedoch gibt es keine Zufriedenen, da gibt es nämlich viele betroffene Unschuldige. – Was heißt Unschuldige? Bürger und Bürgerinnen, die sich nie etwas zuschulden haben kommen lassen, können in dieses feinmaschige Netz geraten, aus dem sie nicht mehr herauskommen. (Abg. Großruck: Nur dann, wenn sie eines Verbrechens verdächtig sind!)


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