über die Einführung der neuen Fahndungsmethoden nicht leichtgemacht. Ich glaube, daß das wirklich ein hartes, ein zähes Ringen war, bei dem beide Seiten versucht haben, aufeinander zuzugehen. Ich billige auch zu, daß es innerhalb der verschiedenen Parteien hier im Hause sehr unterschiedliche Meinungen gibt, die auch in dieser heutigen Debatte sehr offen ausgetragen werden, was ich für notwendig und wichtig erachte.
Ich glaube nicht – ich möchte das nochmals betonen –, daß es zu einer dramatischen Einschränkung der Bürger- und Grundrechte in Österreich kommt, und habe das schon in meinem ersten Debattenbeitrag darzulegen versucht. Ich sehe keinen Unterschied zwischen den neuen Fahndungsmethoden, wie wir sie heute wahrscheinlich für Österreich einführen werden, und jenen Fahndungsmethoden, die in vielen anderen Staaten Europas bereits seit vielen Jahren angewendet werden.
Frau Abgeordnete Stoisits! Es ist mir wichtig, nochmals zu betonen: Hier geht es nicht darum, die herkömmliche Kriminalität mit diesen neuen Fahndungsmethoden zu bekämpfen, sondern es geht darum, in einigen wenigen Fällen, für die andere Mittel nicht ausreichen, Straftatbestände aufzuklären und weitere Verbrechen zu verhindern, möglicherweise mit Hilfe der neuen Fahndungsmethoden zum Durchbruch zu kommen und eine erhöhte Aufklärung zu erreichen.
Deswegen kann man die Höhe der Kriminialitätsrate in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern nicht zum Vergleich und als Argument gegen Lauschangriff und Rasterfahndung heranziehen. Das wird nur in einigen wenigen Fällen angewendet werden, weshalb es keine Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate, sehr wohl aber auf die Aufklärung einiger schwer zu lösender Kriminalfälle haben wird.
Ich möchte – ich glaube, das hat auch der Herr Justizminister bereits gesagt – nochmals betonen, daß wir sowohl in den verschiedenen Sitzungen des Unterausschusses als auch in jenen des Justizausschusses und in den Diskussionen zwischen den Parteien versucht haben, alle Bedenken und Ängste, die in diesem Zusammenhang geäußert wurden, sehr ernst zu nehmen. Es ist auch heute schon sehr ausführlich dargelegt worden, in welchen Bereichen wir versucht haben, den Wünschen und Vorstellungen von Skeptikern nachzukommen, und ich glaube, daß das sehr gut gelungen ist.
Wir haben die Institution des Rechtsschutzbeauftragten geschaffen, der meiner Meinung nach als begleitende Kontrolle wirklich sehr effektiv arbeiten wird können. Weiters gibt es den Schutz der Berufsgeheimnisträger, es gibt keine Einbeziehung privater Daten in die Datenabgleichung. Desgleichen sind Geheimnisschutz und die Absicherung gegen mißbräuchliche Verwendung sehr, sehr wichtig für uns. Und schlußendlich kommt es, wie Abgeordneter Jarolim bereits angeführt hat, zur befristeten Einführung dieses Gesetzes, womit gewährleistet ist, daß das Gesetz und seine Auswirkungen genau beobachtet werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist bewußt, daß diese neuen Ermittlungsmethoden natürlich auch Ängste wecken, und zwar Ängste dahin gehend, daß diese Methoden mißbräuchlich verwendet werden können, daß Eingriffe in die Privatsphäre stattfinden können. Daher muß es unsere Aufgabe sein, bei der Durchführung dieser neuen Fahndungsmethoden strengste rechtsstaatliche Kriterien anzulegen, und ich bin überzeugt davon, daß uns das gelingen wird.
Wir haben dafür ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, wodurch Mißbräuche ausgeschlossen werden sollen. So wird im Bereich des Innenministeriums unmittelbar bei der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit eine Spezialeinheit zur Durchführung des großen Lauschangriffes eingerichtet werden. Die damit beauftragten Bediensteten werden einer besonderen Sicherheitsprüfung unterzogen, die der besonderen Geheimschutzwürdigkeit von durch Überwachungsmaßnahmen gewonnenen Informationen Rechnung zu tragen hat.
Ich werde diesbezüglich – wie im Gesetz vorgesehen – nach Anhörung des Datenschutzrates eine eigene Geheimschutzordnung erlassen, die sicherstellt, daß Beamte, die einen Geheimnisbruch begehen sollten, auch festgestellt werden können.