und Vollstreckungsschutz verankert. – Auch wir haben in diesen Abänderungsantrag eine Passage eingearbeitet, von der wir glauben, daß sie dringend notwendig ist. Wir haben in diesen Abänderungsantrag einen Absatz eingearbeitet, der in der Ausgleichsordnung eine neue Bestimmung vorsieht: "Die Räumungsexekution ist auf Antrag des Bestandgebers während des Ausgleichsverfahrens nach Prüfung durch das Exekutionsgericht zu vollziehen, wenn der Bestandzins nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens nicht rechtzeitig und zur Gänze bezahlt wird."
Dabei geht es darum, daß wir im Ausgleichsverfahren auch einen Schutz des Bestandgebers haben wollen, daß nicht einer ewig keine Miete bezahlt, ein Bestandsobjekt anmietet, im Ausgleichsverfahren diese Miete nicht bezahlt und damit den Bestandgeber schädigt.
Mit diesen drei Zielen, die wir in diesem Abänderungsantrag formuliert haben, wird, glaube ich, das Gesetz bei Annahme ein taugliches Instrument, um die Unternehmensreorganisation nicht totes Recht werden zu lassen. Das ist ein vernünftiges Angebot für die Wirtschaft, das gebe ich ohne weiteres zu, da bedanke ich mich auch beim Herrn Bundesminister für Justiz, der uns in Vorbesprechungen mit vielen Beamten dargelegt hat, welche Philosophie hinter dieser Unternehmensreorganisation steht.
Herr Bundesminister für Justiz! Wir Parlamentarier werden immer kritisiert, Bundesgesetzblätter zu produzieren, Bundesgesetzblatt für Bundesgesetzblatt, die nicht angewendet werden, weil sie – das wäre bei der Unternehmensreorganisation der Fall – nicht der Praxis entsprechen, weil der Unternehmer sie nicht annimmt. Solche Bundesgesetzblätter wollen wir nicht produzieren!
Ich glaube, wenn wir die jetzige Regierungsvorlage ohne diesen Abänderungsantrag beschließen, besteht die große Gefahr, daß der gute Wille zu einer Unternehmensreorganisation nicht vom Staat kommt, nicht angenommen wird und daß viele Unternehmer, die darauf hoffen, sozusagen in ein Spital eingeliefert zu werden, um sich fit zu machen, diesen Zeitpunkt übersehen.
Herr Bundesminister für Justiz! Das ist das schlechteste: den Zeitpunkt zu übersehen. Wenn man nur eine kleine Plombe in einem Zahn braucht, aber bis zur Wurzelbehandlung und noch länger zuwartet, bis man den Zahn schlußendlich ziehen muß, dann sagt man im Unternehmerjargon dazu Konkurs, Beendigung des Unternehmer-Daseins – mit Leid für alle Angestellten und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Leid und Verzicht auf Forderungen von vielen Lieferanten, die danach Anschlußkonkurse zu befürchten haben.
Herr Bundesminister für Finanzen! Hohes Haus! So haben wir Freiheitlichen uns eine Unternehmensreorganisation nicht vorgestellt. Daher würden wir Sie ersuchen, diesem Abänderungsantrag Mag. Schreiner, Dr. Krüger und Dr. Ofner zuzustimmen. Er ist die Möglichkeit, eine Unternehmensreorganisation so zu organisieren, daß sie Sinn macht: Sinn für die Betroffenen, Sinn für die Unternehmen und Sinn für die Volkswirtschaft in Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.32
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Ich gebe dem Hohen Haus bekannt, daß der soeben in seinen wesentlichen Punkten erläuterte Antrag des Herrn Abgeordneten Schreiner auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist, in Verhandlung steht und im Hinblick auf seinen Umfang anstelle einer Verlesung schriftlich verteilt wird.Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schreiner, Dr. Krüger, Dr. Ofner und Kollegen zum Punkt 5 der Tagesordnung
Der Nationalrat wolle beschließen: