Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 189

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einbringen, denn ich bin der Meinung, daß nach intensiver Durchsicht dieser Wunsch schon in das Gesetz aufgenommen gehört.

Weiters betrifft mein Abänderungsantrag auch die mittlerweile erfolgte Änderung des Bankwesengesetzes. Dieses gilt es auch zu berücksichtigen.

Ich bringe nun folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Fuhrmann und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (813 der Beilagen) betreffend Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Kaiserliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz – URG) geschaffen wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 – IRÄG 1997; 734 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (813 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel III Z 6 lautet § 14 Abs. 4 wie folgt:

"(4) Die Einsicht ist für die ein Ausgleichsverfahren betreffenden Eintragungen erst dann nicht mehr zu gewähren, wenn die Frist auch für den Anschlußkonkurs abgelaufen ist."

2. In Art. VIII Z. 4 wird in § 22 Abs. 4 der Klammerausdruck "(§ 1 Abs. 2 URG)" durch den Klammerausdruck "(§ 1 Abs. 1 URG)" ersetzt.

3. In Art. X wird im Einleitungssatz die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 757/1996" durch die Wortfolge "zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/1997" ersetzt.

4. Art. XI wird wie folgt geändert:

a) In § 24 Abs. 1 werden nach den Worten "vermindert um" die Worte "die im Unternehmen verfügbaren Aktiva nach § 224 Abs. 2 B III Z. 2 und B IV HGB und" eingefügt.

b) In § 30 wird das Datum "1. September 1997" durch das Datum "1. Oktober 1997" ersetzt.

5. In Art. XII wird das Datum "1. September 1997" jeweils durch das Datum "1. Oktober 1997" und das Datum "31. August 1997" jeweils durch das Datum "30. September 1997" ersetzt.

*****

Ich ersuche um Zustimmung für das Gesetz und auch um jene für den Abänderungsantrag. Wie Sie meinem Abänderungsantrag entnehmen konnten, soll dieses Gesetz per 1. Oktober 1997 gelten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte sehr.


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