Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 197

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Die Hauptprobleme, wie wir sie kennen, liegen darin, daß Unternehmer und Manager die Krisensymptome oft nicht rechtzeitig erkennen oder nicht rechtzeitig darauf reagieren. Wir wissen aber auch, daß Insolvenzeröffnungen häufig sogar sehr bewußt verschleppt werden, und uns ist bekannt, welche Probleme bei Folgekonkursen insbesondere mit Ansprüchen von Lieferanten oder Konsumenten auftreten können.

Wir wissen aber auch, daß Sanierungsversuche mitunter infolge rechtlicher Rahmenbedingungen erschwert werden, und ich erlaube mir, ganz kurz auf die verfahrensrechtlichen Probleme hinzuweisen.

Eine Reform in dieser Größenordnung war einfach notwendig, denn die Folgen der bisherigen rechtlichen Situation waren hinlänglich bekannt: Arbeitnehmer, Geschäftspartner – Konsumenten ebenso wie Lieferanten –, der Insolvenzausgleichsfonds und die Sozialversicherungsträger kamen zu finanziellem Schaden. – Lassen Sie mich ganz kurz die aktuellen Zahlen nennen: Vom Kreditschutzverband liegt die Statistik zum ersten Halbjahr 1997 vor. Die Zahl der Gesamtinsolvenzen betrug 2 434, davon mußten 1 304 mangels Masse abgewiesen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Anliegen dieses Gesetzesvorhaben ist es, die vielen Abweisungen einzuschränken. Es geht schlicht und einfach um den Begriff des kostendeckenden Vermögens. Bislang mußte das Vermögen sofort und ohne Aufwand nachgewiesen werden. Nach dieser Gesetzesvorlage kommt es nun im Konkursverfahren zu einem Prüfungsverfahren. – Sie kennen das Problem: Der junge Unternehmer mit Sportwagen wird insolvent, das Verfahren wird mangels Masse abgewiesen. Es gibt aber gleichzeitig – das ist bekannt – irgendwo versteckte Konten. Ergebnis: geschädigte Arbeitnehmer, oder der Schaden bleibt beim Insolvenzausgleichsfonds. Daher ist aus unserer Sicht eine diesbezügliche Regelung absolut notwendig.

Ich möchte noch ganz kurz auf die Neuregelung hinsichtlich der mißbräuchlichen Gläubigeranträge verweisen, für den Fall, daß Gläubiger bevorzugt ihre eigenen Ansprüche betreiben. Ich erinnere daran, daß mit diesem Gesetzesvorhaben nun auch ein Zwangsausgleich für Genossenschaften möglich werden wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht bei diesem Gesetzesvorhaben um die österreichische Volkswirtschaft. Es geht um die Zukunft von Unternehmen, und es geht um die Sicherheit von österreichischen Arbeitsplätzen. In diesem Sinne darf ich Sie einladen, diesem Gesetzesvorhaben Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 813 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Fuhrmann und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Die Abgeordneten Mag. Schreiner und Genossen haben einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Helmut Peter auf getrennte Abstimmung hinsichtlich des Art. XI vor.


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