Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 210

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (769 der Beilagen): Österreichisch-mazedonisches Abkommen über soziale Sicherheit (811 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 9 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Dolinschek das Wort. – Bitte. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt noch 17 Minuten.

22.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da wir jetzt in einem Block sechs Anträge und zwei Regierungsvorlagen behandeln, wird es mir nicht möglich sein, zu jedem einzelnen Punkt Stellung zu beziehen. Ich werde mich daher auf das Wesentliche beschränken und fange mit dem Nationalfonds an.

Der Antrag 308/A des Kollegen Kier hat zum Ziel, eine bessere finanzielle Absicherung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte herbeizuführen. Ich bin froh, daß wir im Sozialausschuß einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen zustande gebracht haben, gemäß welchem für eine ausreichende finanzielle Absicherung für die Jahre 1998 und 1999 gesorgt wird, damit der Nationalfonds eine ausreichende Summe zur Verfügung hat, um jene Aufgaben der subsidiären Hilfestellung für Behinderte, die ihm übertragen wurden, auch wahrnehmen zu können.

Der Antrag 320/A des Kollegen Haselsteiner betreffend das Feiertagsruhegesetz sowie das Arbeitsruhegesetz strebt die Abschaffung der Feiertage am 15. August und 8. Dezember an, und zwar mit der Begründung der Senkung der Arbeitskosten durch die Verringerung der Anzahl der Feiertage. Weiters steht in dem Antrag, daß sich durch den Wegfall von zwei Feiertagen eine Erhöhung der Produktivität und eine effizientere Nutzung der Produktionsanlagen aufgrund der stärkeren Auslastung ergeben. – Dazu stelle ich die Frage: Wer wird eigentlich daran gehindert, an Feiertagen zu produzieren, solange mit Feiertagszuschlägen gearbeitet wird und diese auch ausbezahlt werden? – Daran wird niemand gehindert! Deswegen brauchen wir keine Feiertage abzuschaffen.

In der Begründung heißt es, daß ein Feiertag die österreichische Wirtschaft 0,43 Prozent der Jahreslohnsumme kostet. – Im Prinzip ist ein Feiertag aber eine bezahlte Freizeit, also gewissermaßen ein Bestandteil des Lohnes, der auch – eben in Form von Freizeit – bezahlt werden muß, sonst liegt eine Lohnreduktion vor.

Wenn im Zusammenhang mit dem 8. Dezember argumentiert wird, daß an diesem Feiertag im Bereich des Handels mehrere Milliarden Schilling ins benachbarte Ausland fließen, dann muß ich sagen: Mir kommen gleich die Tränen, sehr geehrte Damen und Herren! Wieso fährt denn jemand ins Ausland, um einzukaufen? – Man kauft dort ein, weil es billiger ist. Man fährt dorthin, weil es einem dort gefällt, man fährt ins Ausland, um Urlaub zu machen. Man schaut sich gerne andere Länder an! Wir sind auch froh, wenn Touristen zu uns kommen und hier etwas konsumieren und einkaufen! Es kann nicht nur einer gewissen Klientel vorbehalten sein, die Möglichkeit zu haben, dort einzukaufen, wo es billig ist, während jemand, der unselbständig erwerbstätig ist, diese Möglichkeit nicht hat.

Für die in diesem Antrag vorgesehene Reduzierung der Feiertage und damit eine Lohnreduktion bin ich nicht zu haben. Es sind nicht die Arbeitnehmer dafür verantwortlich, daß es höhere Lohnnebenkosten gibt. Dieser Antrag bedeutet für Arbeitnehmer ein Lohnsenkung und eine


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite