Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 222

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so gut sei, daß die Internatspflicht wegfalle, weil die Einsparungen in einer Gesamthöhe von mehr als 87 Millionen Schilling, die sich daraus für die Bundesländer ergeben, doch wohl nicht daraus resultieren können, daß die KrankenpflegeschülerInnen freiwillig auf einen Internatsplatz verzichten.

Damals im Ausschuß hat mir Herr Kollege Guggenberger zustimmend zugenickt und sich offensichtlich gedacht: Es ist ja vollkommen richtig, daß die Entlohnung der KrankenpflegeschülerInnen darin besteht, daß sie den Internatsplatz, ein Taschengeld und die Verpflegung erhalten. Jetzt fällt diese Internatspflicht weg: nicht nur die Pflicht der Schüler, sondern auch die Verpflichtung der Länder, Internatsplätze zur Verfügung zu stellen.

Ich habe mir die Kostenberechnungen der Bundesländer durchgesehen und kam auf des Rätsels Lösung. Wenn man nur die Kostenberechnung des Bundeslandes Oberösterreich heranzieht, dann sieht man folgendes: Es wurde dort einem Internatsschüler, einem Krankenpflegeschüler oder einer Krankenpflegeschülerin, der beziehungsweise die keinen Internatsplatz beansprucht hatte, bisher ein Pauschalbetrag von 540 S pro Monat ausbezahlt. Dieser Betrag von 540 S fällt jetzt weg. Wenn der Internatsschüler nun einen Internatsplatz haben will, dann zahlt er monatlich sage und schreibe 1 500 S an Internats- und Verpflegungsgeld.

Das ist eine unzumutbare zusätzliche Belastung für die Schülerinnen und Schüler. Man muß davon ausgehen, daß ein Großteil der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler aus dem ländlichen Bereich in die Städte kommt. Diese Schulen befinden sich ja ausschließlich in den Städten. Doch die Schülerinnen und Schüler haben meist nicht die nötigen finanziellen Mittel, sich dort eine Wohnung zu nehmen oder 1 500 S pro Monat für einen Internatsplatz zu bezahlen. Das Taschengeld reicht dafür nicht aus. Das Taschengeld im ersten und zweiten Lehrjahr ist so gering angesetzt, daß diese 1 500 S unzumutbar sind.

In Summe ist das eine Einsparung von 87,317951 Millionen Schilling. Die sozialistischen Gesundheitspolitiker und Sozialpolitiker erwähnen das aber mit keinem Wort. Es ist Ihnen völlig egal, daß in Ausbildung stehenden Lehrlingen – einen solchen Status hätten sie haben sollen, aber sie bleiben jetzt Schülerinnen und Schüler – ein Drittel des Gehaltes in Form des Internates und der Verpflegung gestrichen wird!

Frau Bundesministerin! Wenn Sie sagen, die Länder können das ja in Eigenverantwortung zur Verfügung stellen, dann sage ich Ihnen: Wenn die Bundesländer diesem Gesetz zugestimmt haben, dann nur deswegen, weil die Mehrkosten, die durch die Sonderausbildung anfallen, und zwar bundesweit in der Höhe von ganz genau 19,260 Millionen Schilling durch die Einsparungen aufgrund des Wegfalls der Internatspflicht für die SchülerInnen in der Höhe von 87 Millionen Schilling mehr als wettgemacht wurden! Ganz locker streifen die Bundesländer jetzt 69 Millionen Schilling auf dem Rücken der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler ein. Ich finde, das ist eine Ungeheuerlichkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin! Ich sage Ihnen: Die Bundesländer werden von diesem Wegfall der Internatspflicht sehr wohl Gebrauch machen. Sie haben es ganz genau berechnet. In Oberösterreich hat man eine Aufstellung gemacht und freut sich, daß man 15 Millionen Schilling spart. Im Burgenland will man die einzige Krankenpflegeschule auflassen, man spart 4 Millionen Schilling. Und so geht es weiter für alle Bundesländer! (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Daher stelle ich folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) erlassen wird, sowie das Krankenpflegegesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Ärztegesetz 1984 geändert werden, 709 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes, 777 der Beilagen


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