Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 223

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 709 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 777 der Beilagen wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 zweites Hauptstück werden die §§ 49 und 50 wie folgt geändert:

1. In § 49 Abs. 2 Z. 3 werden nach dem Wort "Räumlichkeiten" die Worte "und Unterbringungsmöglichkeiten" eingefügt.

2. In § 49 Abs. 4 werden nach dem Wort "Dienstkleidung" die Worte "und Verpflegung" eingefügt.

3. In § 50 Abs. 2 Z. 1 werden nach dem Wort "Sozialräume" die Worte "und Unterbringungsmöglichkeiten" eingefügt.

Erläuterungen: Mit diesem Abänderungsantrag wird die bisherige soziale Rechtslage für KrankenpflegeschülerInnen wiederhergestellt, die durch diese Regierungsvorlage massiv verschlechtert würde.

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das kann doch nicht der Sinn eines neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sein: Es wird zwar die Ausbildung in vorbildlicher Art und Weise geregelt und auch die Weiterbildung festgeschrieben. – Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar! Das unterstreichen und befürworten wir. Herr Kollege Peter! Wir befürworten das ohne Skrupel, mit gutem Gewissen! – Aber die Sonderausbildung in Spezialfächern, die vorgeschrieben wird und für die ich mich auch ausspreche, kostet Geld, österreichweit allerdings nur 19 Millionen Schilling. Die Frau Bundesministerin schreibt ganz stolz auf dem Deckblatt dieser Kostenberechnung, daß sie die Zustimmung der Gebietskörperschaften bekommen hat. Warum hat sie diese Zustimmung der Gebietskörperschaften aber bekommen? – Sie hat sie bekommen, weil die Bundesländer glatte 69 Millionen Schilling auf dem Rücken der Krankenschwesternschülerinnen und Krankenpflegeschüler abgesahnt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das ist eine Ungeheuerlichkeit für eine Sozialdemokratische Partei und für eine Sozialministerin, die auch Arbeiterkammerchefin war und die im Sozialismus groß geworden ist und in ihrem Leben kaum etwas gemacht hat, was außerhalb der Partei steht! (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Sie tituliert sich als Sozialdemokratin ersten Ranges und Paradefall der Sozialdemokraten. Aber dann macht Sie so etwas und wollte mich im Ausschuß darüber gar nicht informieren, als ich die Thematik angeschnitten habe! Man will nicht, daß ich im Ausschuß überhaupt etwas sage. Diesmal war es aber ganz gut, daß ich mich ganz kurz zu Wort gemeldet habe, denn da habe ich den Nagel auf den Kopf getroffen, Frau Bundesministerin! Sagen Sie nachher bitte nicht, daß die Bundesländer ja nicht verpflichtet sind, die Heimplätze nicht mehr zu bezahlen. Denn sie werden sie nicht mehr bezahlen. Die Schwestern werden sie selber zahlen, 1 500 S im Monat – und das bei einem Taschengeld von wenigen tausend Schilling für harte Arbeit an kranken und pflegebedürftigen Menschen. Wer diese Arbeit leistet, sollte auch ordentlich entlohnt werden, damit wir nicht wieder Fälle haben, in denen frustriertes Pflegepersonal seiner Pflegeverpflichtung nicht mehr nachkommt.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Fälle in Lainz, die uns noch ganz gut in Erinnerung sind. Damit es nicht wieder so weit kommt, daß wir frustriertes Pflegepersonal haben, mein Appell: Zahlen wir die Leute ordentlich, stellen wir ihnen auch weiterhin Internatsplätze und die Verpflegung zur Verfügung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Gesetz ist auch die Ausbildung der Rettungssanitäter nicht geregelt. Dazu möchte ich abschließend noch sagen: Frau Bundesministerin! Ich habe Ihnen dieses große, dicke Buch auch im Ausschuß schon gezeigt. Herr


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