Assistenten oder auch der DiätassistentInnen, dann findet man bei allen drei Berufsgruppen keine Internatspflicht mehr, sondern es handelt sich ebenfalls um Schulen oder Akademien, die die Schüler besuchen. Vergleicht man nun die Krankenpflegeschulen auch mit den mittleren und höheren Schulen, zum Beispiel mit den HTL oder HBLA, so findet man diese Regelung ebenfalls nicht mehr.
Aber nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zu diesem Gesetz. Es hat wirklich jahrelanger Vorbereitungen und vieler Diskussionen bedurft, bis dieses Gesundheits- und Krankenpflegegesetz jetzt zur Beschlußfassung vorgelegt werden konnte. Die gesamte Entstehung dieses Gesetzes war von manchen Schwierigkeiten begleitet. Zum Schluß fiel noch der Schatten eines tragischen Irrtums auf diese Gesetzwerdung. Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich kann auch dieses Gesetz nicht alle Risiken abdecken, die der Gesundheits- und Krankenpflegeberuf mit sich bringt. Aber dieses Gesetz bietet eine Grundlage und ein Werkzeug, mit welchen weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit am Krankenbett geleistet werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Insbesondere war die Neuformulierung der Berufsbilder und die Beschreibung der Tätigkeitsbereiche von Personen, die in Pflegeberufen arbeiten, dringend notwendig und erforderlich. Außerdem wird zum ersten Mal auch in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen eine Dokumentationspflicht eingeführt. Das heißt, alle Pflegehandlungen, die gesetzt und vorgenommen werden, müssen auch dementsprechend dokumentiert werden, daß diese nachvollzogen und auch entsprechend kontrolliert werden können.
Diese Dokumentation trägt vor allem zur Professionalisierung unseres Berufes bei, die in Europa und in anderen Ländern ja schon begonnen hat, nun aber auch in Österreich Platz greift. Die Einführung der Dokumentationspflicht macht selbstverständlich auch die Dokumentation der Pflege notwendig, und diese Dokumentation im Rahmen des Pflegeprozesses ist für uns besonders wichtig.
Eine besonders wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung in unseren Gesundheits- und Krankenpflegeberufen ist vor allem die Festlegung verschiedener Arten von Sonderausbildung. Bis jetzt war eine verpflichtende Sonderausbildung nicht vorgesehen, auch nicht eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung. In diesem Gesetz wird jedoch festgeschrieben, daß die Dienstgeber verpflichtet sind, zu kontrollieren und nachzuweisen, daß eine entsprechende Sonderausbildung absolviert wurde. Wenn man in einem Spezialfach arbeitet oder eine Lehr- oder Führungsaufgabe hat, muß diese Sonderausbildung innerhalb von fünf Jahren absolviert werden. Die Leiterin des Pflegedienstes muß sich zum Beispiel einer solchen Ausbildung unterziehen und schließt dann mit "akademisch geprüfte Leiterin des Pflegedienstes" ab. Dazu gehören auch Sonderausbildungs-Lehrgänge etwa für Intensivschwestern, OP-Schwestern oder auch Dialyseschwestern.
Bei den Spezialaufgaben im Gesundheits- und Krankenpflegeberuf ist es aber auch besonders wichtig, daß es nicht zu einer Zersplitterung kommt. Es muß bei der Einteilung in Spezialaufgaben, Lehr- und Führungsaufgaben bleiben. Damit wird auch die Wertigkeit dieser einzelnen Aufgaben unterstrichen. Es soll also nicht für jedes Fachgebiet eine separate Sonderausbildung absolviert werden, sondern es soll für die einzelnen Fachgebiete, wie zum Beispiel für die Arbeit der Endoskopieschwester oder auch für die Schwestern, die in der Geriatrie arbeiten, im Rahmen der Weiterbildung die Möglichkeit bestehen, eine entsprechende Fortbildung zu absolvieren.
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, daß die pflegerische Arbeit selbst in Zukunft vermehrt und verstärkt in Zusammenarbeit mit dem gesamten medizinischen Team stattfindet. In diesem Zusammenhang ist es besonders von Vorteil und für das Selbstbewußtsein der Krankenpflegepersonen notwendig, wenn der Stellenwert aller Krankenpflegepersonen innerhalb des Teams gleich ist. Dies wird durch dieses Gesetz erreicht, und dadurch wird es auch möglich sein, eine größere Berufszufriedenheit zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)