Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 226

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Stellen Sie das Rednerpult ein wenig höher! Man hört Sie schlecht!) Es geht nicht! – So! Ich hoffe, Sie hören mich jetzt! Ich habe leider wenig Zeit! (Abg. Ing. Reichhold: Jetzt ist es besser!)

Ich glaube, in Fachhochschulen könnten eine praxisgerechte Ausbildung von Lehr- und Führungskräften, aber auch Lehrveranstaltungen zur Weiterbildung und Spezialisierung des gehobenen Krankenpflegedienstes angeboten werden. Gerade auch den Forderungen nach einer Erhöhung des Praxisbezuges, aber auch einem flexiblen Reagieren auf Veränderungen in den Gesundheitsberufen könnte man durch Fachhochschullehrgänge Rechnung tragen.

Ich bringen daher einen zweiten Entschließungsantrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Motter, Dr. Gredler und PartnerInnen betreffend Verankerung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären Sektor

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Institutionen und Verbänden in Verhandlungen über eine Verankerung der Ausbildung für die gehobenen Dienste im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe an Fachhochschulen einzutreten.

Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, aufgefordert, entsprechende Gesetzentwürfe, die die Errichtung von Fachhochschulstudiengängen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorsehen, dem Nationalrat bis 31. März 1998 vorzulegen."

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Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Onodi vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.16

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pumberger! Zur Internatspflicht. – Erstens: Bis jetzt war es im Krankenpflegegesetz verpflichtend vorgeschrieben, daß eine Krankenpflegeschülerin oder ein Schüler, der die Krankenpflegeschule besucht, diese auch intern besuchen muß. Das heißt, wenn er sie extern besuchen wollte, hat er eine Ausnahmegenehmigung der Schulleitung gebraucht. Es war auch ein Wunsch der Vertretungen der Krankenpflegepersonen, daß diese Internatspflicht, die sozusagen geschichtlich gewachsen ist und auch eine sehr starke Hierarchie beinhaltete, aufgehoben wird und der Zusammenhang zwischen Internat und Schule eine Trennung erfährt. (Abg. Dr. Graf: Deswegen muß es aber nicht mehr kosten!)

Zweitens: In den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark gibt es bereits einige Krankenpflegeschulen, die kein Internat angeschlossen haben, in Niederösterreich führt von 13 Krankenpflegeschulen nur mehr eine ein Internat. Das heißt, daß Krankenpflegeschulen teilweise keine Internate mehr führen beziehungsweise bereits 1 000 S oder 900 S für das Internat einfordern.

Ein weiterer Punkt: Externe Schüler, die das Internat nicht in Anspruch genommen haben, haben keine Rückvergütung erhalten. Es lag also eine Ungleichheit vor, die ebenfalls jetzt beseitigt wird.

Wenn man nun die verschiedenen Zweige der Berufsausbildung im Gesundheitsbereich zum Vergleich heranzieht, etwa die Ausbildung der Physikotherapeuten, der medizinisch-technischen


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