Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 225

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Abschließend möchte ich noch Dank sagen. Es ist auch ein Vertreter der Gewerkschaft hier. Ich möchte mich bei den in den Pflegeberufen Tätigen recht herzlich für ihre jahrelange Arbeit bedanken, ebenso bei den Vereinigungen der einzelnen Pflegeberufe und auch bei den Beamten des Gesundheitsministeriums, insbesondere bei Frau Dr. Hausreiter. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden zuvor vom Abgeordneten Dr. Pumberger eingebrachten Abänderungsanträge wurden ordnungsgemäß eingebracht, sind entsprechend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Motter vor. Restredezeit Ihres Klubs: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.11

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen sagen: Wir geben dieser vorliegenden Gesetzesvorlage unsere Zustimmung, weil wesentliche Verbesserungen für die verpflichtende Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst daraus hervorgehen. Ebenso wird einer langen Forderung Rechnung getragen, daß der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich auch rechtlich abgesichert wird.

Unbefriedigend ist für uns allerdings, daß diese Vorlage nur den Krankenhausbereich betrifft, also die Krankenpflegeberufe im extramuralen Bereich nicht berücksichtigt sind. Ich finde es bedauerlich, daß der Antrag der drei Oppositionsparteien im Ausschuß keine Mehrheit gefunden hat, obwohl wir sehr nahe daran waren. Ich möchte auch hier Frau Kollegin Reitsamer noch einmal meinen Dank aussprechen, daß Sie diesem zugestimmt hat. – Ich glaube, heute können die Damen und Herren der SPÖ meinem Antrag, den ich gleich einbringen werde, ohne weiteres zustimmen, denn die Frau Bundesministerin hat uns bereits heute morgen bei der Beantwortung der Anfrage betreffend den Sanitätsbereich angekündigt, daß dies noch in dieser Gesetzgebungsperiode eingebracht und geregelt werden wird.

Ich bringe diesen Antrag deshalb nochmals ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Motter und PartnerInnen betreffend zeitgemäße Regelungen für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den zuständigen Institutionen, Verbänden und Gebietskörperschaften in Verhandlungen über zeitgemäße gesetzliche Regelungen für die im bisherigen Krankenpflegegesetz geregelten Berufe, die nicht vom GuKG erfaßt sind, sowie für jene Gesundheitsberufe, die derzeit noch nicht geregelt sind, jedenfalls unter Einschluß der Sanitätshilfsdienste (Rettungssanitäter), Ordinationsgehilf/inn/en und zahnärztlichen Assistent/inn/en aufzunehmen und dem Nationalrat diesbezügliche Gesetzentwürfe, insbesondere über Ausbildungsordnung und Berufsausübung, vorzulegen."

*****

Weiters gibt die Gesetzesvorlage keinen Aufschluß darüber, wie in Zukunft eine verbesserte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären Bereich aussehen soll. Um in Zukunft diesem Mangel Rechnung zu tragen, sind wir der Meinung, daß gerade im Bereich der Gesundheitsberufe die neu zu gründenden Fachhochschulen Abhilfe schaffen könnten. Die Erfahrungen, die an bereits vorhandenen Fachhochschulen in anderen Bereichen gemacht wurden, legen nahe, daß gerade Fachhochschulen für Gesundheitsberufe der angemessene Ort für eine einheitliche Institution zur praxisgerechten Ausbildung wären. (Abg. Ing. Reichhold:


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