Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 232

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verlangt würde. Das ist ein bißchen billig, Herr Dr. Pumberger! Ich denke, Sie machen es sich ein wenig zu einfach. Ich bin überzeugt davon, daß von den Ländern dank Ihrer grandiosen Einfälle – dort haben Sie dann eine Spielwiese – auch in diesem Bereich nichts verlangt werden kann.

Ein weiterer Kritikpunkt, den Sie geäußert haben, ist § 32, die Nostrifikation. Ihre Ängste sind sicher auch diesbezüglich unbegründet, und ich denke, daß Sie, wenn Sie die Erläuterungen gelesen hätten, diesen Zusatzantrag nicht hätten stellen müssen. In diesem Sinne möchte ich der Frau Bundesministerin – wie auch Christa Krammer, weil sie für die Erstellung dieses Gesetzes mit verantwortlich war – danken, und ich meine, was auch hier gesagt wurde, daß es ein gutes Gesetz ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schuster. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.41

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Egal, ob die Gesundheitsminister Krammer oder Hostasch heißen: Gesundheitsthemen werden in der Regel nur zu mitternächtlicher Stunde verhandelt. Das ist alle Jahre dasselbe. – Der Inhalt aber soll dadurch nicht leiden.

Meine Damen und Herren! Eines ist klar: Das Gesundheitswesen hat in den letzten Jahrzehnten eine beachtliche Entwicklung erlebt. In Oberösterreich fand vor kurzem das 8. Linzer Gesundheitssymposium statt, und es gab dort über 80 in- und ausländische Redner, die sich sehr intensiv mit den neuen Qualitätsfragen des Gesundheitsbereiches beschäftigt haben.

Meine Vorrednerin, Frau Dr. Gredler, hat schon auf den Antrag der Freiheitlichen Partei Bezug genommen, und ich möchte dies ebenfalls ganz kurz tun. Ich schätze die Oberösterreicherin Frau Dr. Povysil, Mitglied des Gesundheitsausschusses, als eine Ärztin, die im Gesundheitsausschuß gute Beiträge leistet und aus meiner Sicht eine Expertin ist. Mit großer Verwunderung aber nehme ich den Wortlaut dieses Entschließungsantrages zur Kenntnis. Frau Dr. Gredler hat bereits darauf hingewiesen. Nicht nur, daß vieles nicht stimmt, auch der Stil und die Wortwahl, die darin getroffen wurde, sind beschämend. Meine Damen und Herren! Mit einer derartigen Ausdrucksweise kann ich mich nicht anfreunden, ich lehne sie striktest ab. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie beim Liberalen Forum.)

Wenn in diesem Antrag festgehalten wird, daß in Österreich Ausbildungsplätze bereits im Keim erstickt beziehungsweise unmöglich gemacht werden, möchte ich mir doch erlauben, hier nur zwei Zahlen zu nennen. Allein in den letzten 25 Jahren wurde das Personal des Krankenpflege-Fachdienstes von 14 682 auf 39 000 Personen erhöht, was bedeutet, daß für die Pflegenden eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Kamen noch vor 25 Jahren auf eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger im Durchschnitt 5,4 Betten, so sind dies heute 1,7 Betten. – Ich meine, daß das im Sinne der kranken Personen gut ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Wer zahlt das alles?)

Ich möchte diese Gelegenheit dazu nützen, von dieser Stelle aus all jenen Frauen und Männern, die in diesem Beruf, im Gesundheits- und Krankenpflegeberuf, soviel Gutes, ja sehr Gutes tun, aufrichtig zu danken. Ein Sprichwort lautet: Die Welt lebt von den Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht. – Diese Frauen und Männer zählen auf jeden Fall dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.45

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vorerst danke ich den BeamtInnen, denen ein Gesetz gelungen ist, das klar und verständlich ist. – Herzlichsten Dank! (Beifall bei der SPÖ.)


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