Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 234

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Bedeutung des Bereiches der Gesundheitsberufe, eines Bereiches der Frauenberufe, wird in Zukunft noch größer werden. Es ist schon des öfteren gesagt worden, daß die Gesundheits- und Krankenberufe zu den schwierigsten und auch verantwortungsvollsten Berufen zählen.

Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits bei den Beamten und den beiden Ministerinnen, die dieses Gesetz mitgetragen und vorbereitet haben, bedankt. An dieser Stelle möchte ich aber noch einmal einen Dank an die Krankenschwestern und -pfleger aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch ich glaube, daß eine Maßnahme, wie sie Herr Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder vorschlägt, ein Konzentrationskurs, nicht ausreichend ist. Vielmehr ist die Betreuung, das Miteinanderarbeiten und ein Qualitätsmanagement notwendig.

Zum Schluß habe ich noch eine Bitte an die Frau Ministerin: Im Frauen-Volksbegehren wird verlangt, daß auch geschlechtsdifferenzierte Studien erstellt werden sollen, um aus einem Gesundheitsbericht erkennen zu können, wie es um das diesbezügliche Verhältnis zwischen Frauen und Männern bestellt ist. Dabei wäre aber nicht nur wichtig zu wissen, daß Frauen länger als Männer leben – das wissen wir bereits –, sondern wie sich Krankheiten unterschiedlich entwickeln und auch, wie man damit umgeht. Ich bitte Sie vielmals, einen Schritt in Richtung der Wünsche von uns Frauen zu gehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Guggenberger. – Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 18 Minuten.

23.52

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits alles gesagt, was zu diesem Gesetz zu sagen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Ich beschränke mich deshalb darauf, folgenden Antrag zur Verlesung zu bringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner und Genossen zum Bericht des Gesundheitsausschusses (777 der Beilagen) über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) erlassen wird, sowie das Krankenpflegegesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Ärztegesetz 1984 geändert wird (709 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel I wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

"§ 7. (1) Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 und 6 und § 36 freiberuflich tätig sind, sind verpflichtet, der Staatsanwaltschaft oder der Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sich in Ausübung ihres Berufes der Verdacht ergibt, daß

1. durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder die schwere Körperverletzung eines Menschen (§ 84 Abs. 1 Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974) herbeigeführt wurde oder


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