Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 120

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Dieser Antrag ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, sodaß sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Rudolf Anschober, Freundinnen und Freunde betreffend "Heeres-Geheim-Dienste – 12 Jahre Wildwuchs sind genug"

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dem Ministerrat bis 31. 12. 1997 den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Organisation, Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle der Nachrichtendienste (Dienstgesetz-DG) mit folgendem Inhalt vorzulegen:

Zusammenlegung der drei Nachrichtendienste des Innen- und Verteidigungsministeriums zu einer einzigen Einrichtung – mit einer staatspolizeilichen und einer heeresnachrichtlichen Abteilung;

dabei sollen die Aufgaben der heeresnachrichtendienstlichen Abteilung auf die Beobachtung und Analyse von militärisch oder sicherheitspolizeilich bedeutsamen Ereignissen und Entwicklungen im Ausland beschränkt werden;

Unterstellung dieses Nachrichtendienstes einer Staatsschutzkommission bestehend aus einem vom Bundeskanzler zu nominierendem Mitglied als Vorsitzendem, dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres, dem Generaltruppeninspektor im Bundesministerium für Landesverteidigung, dem Generalsekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, die vom jeweils zuständigen Bundesminister mit der Leitung dieses Dienstes beauftragten Beamten sowie je einem Vertreter der im Hauptausschuß vertretenen Parteien, wobei der Bundesminister für Landesverteidigung wie der Bundesminister für Inneres dieser Kommission regelmäßig über die Ergebnisse der Tätigkeit der nachrichtendienstlichen Abteilung zu unterrichten hat;

keine Übertragung von Aufgaben betreffend die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit an die heeresnachrichtendienstliche Abteilung, da diese Aufgaben ausschließlich den Sicherheitsbehörden obliegen sollen;

keine Legitimierung von Grundrechtseingriffen durch ein zu schaffendes Militärbefugnisgesetz;

Gewährung von Akteneinsicht und Auskunft für die betroffenen BürgerInnen im Sinne der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr;

Erstellung eines Berichtes über die Tätigkeit der nachrichtendienstlichen Abteilungen durch die Staatsschutzkommission bis zum 31.3. eines jeden folgenden Jahres."

In formeller Hinsicht wird die dringliche Abhandlung dieses Antrages gemäß §§ 74a (2) i.V.m. 93 (1) GOG verlangt.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Antragsteller erhält zunächst Herr Abgeordneter Anschober das Wort zur Begründung. Seine Redezeit beträgt nach § 74a Abs. 5 GOG 20 Minuten. – Bitte.


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