Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 133

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Meine Damen und Herren! Bei der Staatsschutzkommission, die in unserem Antrag vorgeschlagen wurde, geht es nicht darum, ein neues Kontrollinstrument zu schaffen. Kontrolle sollte hier im Parlament ausgeübt werden. – Aber zur Frage, die Sie nicht beantworten wollten, Herr Bundesminister: Wie oft ist denn ein Akt vorgelegt worden? Wie oft war denn das der Fall? Wie oft ist denn diese Kontrolleinrichtung tatsächlich genutzt worden? – Sie konnte nicht genutzt werden, weil Sie mit Ihrer Mehrheit immer verhindert haben, daß die Akten tatsächlich vorgelegt werden! Sie haben das einfach damit erklärt, daß es dabei um höhere staatliche Interessen ging und man im Sicherheitsinteresse handelte. So haben Sie es auch im Rechnungshofunterausschuß gemacht.

Meine Damen und Herren! Die Staatsschutzkommission sollte den Arbeitsbereich klar definieren. Das ist ihre Aufgabe, ähnlich wie in der BRD. Aber Sie können natürlich noch radikaler vorgehen und diese Organisation überhaupt abschaffen!

Meine Damen und Herren! Wie sich die Akteneinsicht für Betroffene gestaltet, können wir aus vielen Fällen belegen: Menschen wollen ihre Akten einsehen und bekommen dann einen Bescheid, daß das zum Schutze Dritter leider nicht geht. Und so verfährt man akkurat immer bei jenen Akten, die im politischen Bereich sehr sensibel sind, weil Abgeordnete der Opposition bespitzelt worden sind. Wenn das nicht Methode hat, Herr Bundesminister! Wir müssen dann zum Obersten Gerichtshof gehen, um Auskunft über unsere Akten zu bekommen. Das ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, Herr Bundesminister! Das möchte ich betonen, weil Sie hier gesagt haben, daß das mit den Grundrechten nichts zu tun hat, weil das kein Verfassungsgesetz ist. (Abg. Dr. Kostelka: Schlußsatz!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend) : Wir wollen, daß das Vertrauen zu den staatlichen Einrichtungen wächst! Wir wollen einen schlanken Staat, wir wollen auch eine schlanke Organisation in dem Bereich, in dem tatsächlich Sicherheitsinteressen berührt sind. Und wir wollen ein Ende der Bespitzelung und der Denunzierung der politischen Opposition! (Beifall bei den Grünen.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Die Redezeit ist ebenfalls 10 Minuten.

16.01

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Artikel 18 unserer Bundesverfassung bestimmt völlig eindeutig, daß die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf.

Seit 1920 gibt es im Exekutivbereich gerade zu dieser Bestimmung Diskussionen, weil die Normendichte im Exekutivbereich wesentlich geringer war als in allen anderen Bereichen. Es hat lange Jahre die Argumentation gegeben, daß die Sicherheitsexekutive eine entsprechende Bewegungsfreiheit braucht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Letztendlich hat es in den achtziger Jahren in diesem Zusammenhang ein klares Bekenntnis gegeben. Artikel 18 gilt für die gesamte Exekutive – für die Sicherheitsexekutive, aber auch für die militärische.

Wir haben daher Ende der achtziger Jahre in langen, diffizilen und komplexen Diskussionen das "Polizeibefugnisgesetz" – wie es in der Entstehungsphase geheißen hat – entwickelt, das 1991 beschlossene und 1993 in Kraft getretene Sicherheitspolizeigesetz.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion steht schlicht und einfach auf dem Standpunkt, daß das, was für die innere Sicherheit gilt, nämlich eine klare gesetzliche Determination, was die Exekutive darf und, e contrario, was sie nicht darf, natürlich auch für den militärischen Bereich zu gelten hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher wurde der erste Schritt Anfang der neunziger Jahre mit der Beschlußfassung des Polizeibefugnisgesetzes gesetzt, und der nächste Schritt hat jetzt mit der Beschlußfassung eines


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