Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 136

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ein solches Instrument notwendig ist, dann ist selbstverständlich der dafür vorgesehene Weg über die Justiz zu nehmen und kein anderer! (Beifall bei der ÖVP.) Sonst hätte man eine Verfassungsbestimmung beschließen müssen.

Aber wer es nicht verstehen will, versteht es nicht, weil sonst seine ganze Argumentation für die Wahlwerbung kaputt ist. Das wollen die Kollegen Anschober und Wabl nicht wahrhaben. (Abg. Anschober: Was sagt das Justizressort dazu?) Das werden wir jetzt sehen.

Über jede Verbesserung in der Formulierung kann man reden. Aber was Sie betreiben, ist Unwahrheit auf dem Rücken der Bevölkerung, um Ihre persönliche Wahlwerbung zu zelebrieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Entwurf, der nun im Umfang von 70 Paragraphen vorliegt, ist eine ausgezeichnete Arbeit von drei Legisten des Verteidigungsministeriums. Diese Arbeit wird aus durchsichtigen, parteiegoistischen Überlegungen skandalisiert. Dagegen verwahren wir uns strikte!

Die Aufgaben des Bundesheeres und die Befugnisse, diese Aufgaben erfüllen zu können – immer eingeschränkt auf den militärischen Bereich –, möchte ich Ihnen an vier einfachen Beispielen darlegen.

Das Wegweiserecht von einem Ort: Ich kann mich erinnern, als ich 1991 beim Sicherungseinsatz an der steirisch-kärntnerischen Grenze stand, daß dort Jugendliche aus Neugierde zu den in Stellung gegangenen Panzern hingegangen, ja sogar hinaufgeklettert sind. Glauben Sie, Herr Kollege Anschober, wir hätten damals die Gendarmerie rufen und sagen sollen: Bitte entfernt diese Leute, das ist gefährlich! Selbstverständlich muß das der Kommandant selber tun können. (Abg. Dr. Petrovic: Was war bei den Anti-Atomkraft-Demonstrationen?)

Oder können Sie sich an den Absturz einer SAAB 105 im Bergland erinnern? Damals mußten von militärischen Einrichtungen sofort Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit nicht die Bevölkerung gefährdet wird, und außerdem ging es um die Beweissicherung. (Abg. Dr. Petrovic: Wie war das bei den Atom-Demonstrationen? – Abg. Anschober: Lauschangriff!)

Drittes Beispiel: Absicherung eines Munitionstransportes. Zum Schutz vor Unfällen mit unabsehbaren Folgen ist eine Befugnis zu erteilen, ist diese militärischen Einrichtungen zu übertragen. (Abg. Dr. Petrovic: Warum wollen Sie nicht über Anti-AKW-Demonstrationen reden? Das ist Ihnen ein unangenehmes Thema!)

Viertes Beispiel: Es muß möglich sein, daß ein Wachkommandant in die Reisetasche eines Besuchers hineinschauen kann, wenn dieser Besucher eine Kaserne verläßt. Sie erinnern sich daran, daß in einer Kaserne ein Sturmgewehr verschwunden ist. (Abg. Dr. Petrovic: Anti-Atom-Demonstrationen!) Das muß möglich sein. Daher wollen wir für eine weitere Verrechtlichung der Arbeit im Bundesheer dieses Militärbefugnisgesetz haben. (Abg. Dr. Petrovic: Wieso reden Sie nicht über die Anti-Atom-Demonstrationen?) Sie können sicher sein, daß alle Beamten des Nachrichtenamtes und die Beamten des Abwehramtes ebenso korrekt und engagiert arbeiten wie andere Beamte und daß sie sicherlich keine demokratiepolitische Nachhilfe ausgerechnet der grünen Abgeordneten brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Beamten in unseren militärischen Dienststellen haben keine Sonderrechte. Sie bemühen sich, ihre Verantwortung ordentlich und korrekt wahrzunehmen, und es ist überhaupt keine Frage, daß in jedem Fall alle diese Beamten die österreichischen Gesetze beachten. Daher ist das Märchen von Rasterfahndung und Lauschangriff durchs Hintertürl ein grüner Rohrkrepierer. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Petrovic: Wie war das bei den Anti-AKW-Demonstrationen?)

16.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Gleiche Redezeit.


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