Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 140

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es wäre ja kein Problem gewesen, das den einzelnen Fraktionen zu überreichen und zu sagen: Ich gebe euch das, dies ist unser erster Entwurf, ich hätte gern die Meinung eurer Fraktion dazu. Ich halte es nicht für geeignet, daß man es öffentlich diskutiert. – So ist es ein bißchen anders gelaufen, und ich nehme an, daß da innerkoalitionäre Zwistigkeiten schon einen wesentlichen Aspekt ausgemacht haben. Aber der Grund, warum natürlich der Entwurf für die Opposition interessant ist, und zwar gerade deshalb, weil der Herr Minister davon ausgeht, daß es ein nicht zu veröffentlichender Vorentwurf ist, ist der, daß dort so ungeschminkt formuliert wird. Und wenn ungeschminkt formuliert wird, dann weiß man, was wirklich in diesem Bereich gewünscht wird und was man sich so gern in diesem Bereich aneignen möchte – ob jetzt Ermächtigung oder Befugnis, ist ja Wurscht –, was man gerne machen können möchte: nämlich möglichst alles und dies auch noch, ohne Verantwortung dafür übernehmen zu müssen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Haben Sie ihn gelesen, Herr Kollege?) Sie haben ihn offenbar gelesen, weil Sie aus diesem Bereich kommen; da gibt es einfach unterschiedliche Informationsstände hier im Hause.

Eine gute parlamentarische Kultur ist das nicht. Das kritisieren ja Sie oft genug. Drehen Sie es daher nicht zu dem Zeitpunkt um, zu dem es Ihnen gerade gelegen kommt, Herr Abgeordneter!

Wichtig zu vermerken ist, daß wir angeblich darüber im Hause nicht diskutieren können, weil es, wie der Herr Bundesminister gesagt hat, eine Information nur für eine qualifizierte Öffentlichkeit gibt, die im Ausschuß stattfindet, sonst nirgendwo. Ich möchte, um nicht mißverstanden zu werden, eines voranstellen: Es geht nicht darum, daß die Sinnhaftigkeit von solchen Nachrichtendiensten angezweifelt wird – von meiner Seite her jedenfalls nicht –, aber was ich anzweifle und was ich entschieden in Abrede stelle, ist, daß dies in einem Raum geschehen muß, der eine so geringe rechtsstaatliche Determinierung hat, wie das derzeit noch der Fall ist und wie man es offenbar mit einem Gesetz noch immer aufrechterhalten will. Denn wenn Sie solche Entscheidungsspielräume aufmachen und in Wahrheit keine parlamentarische Kontrolle haben, dann ist das keine dem Artikel 18 B-VG entsprechende Determinierung, sondern in Wahrheit eine Ermächtigung, alles tun zu können, was Sie wollen, und nicht die Verantwortung dafür übernehmen zu müssen.

Der Herr Bundesminister hat gesagt: So kann es doch nicht sein, denn es gibt Akteneinsicht. Es gibt im Parlament einen Ausschuß, und dieser Ausschuß beschließt, daß Akteneinsicht genommen werden kann. – Jetzt brauchen wir aber nicht darüber zu reden, daß in diesem Ausschuß die Koalitionsparteien die Mehrheit haben. Und wahr ist doch, daß die ganze Debatte eine besondere politische Dimension hat, nämlich jene, daß man von einem Heeres-Nachrichtenamt oder einem Heeresnachrichtendienst zwar nicht weiß, wie viele Leute dort arbeiten, auch nicht weiß, wieviel Geld dort hineingeht, auch nicht weiß, was herauskommt, denn es ist ja alles geheim, aber eines weiß man sicher: welcher politischen Partei das zugeordnet wird, Herr Abgeordneter Maitz. Und da gibt es sehr klare Zuordnungen; das wissen Sie auch. (Abg. Dr. Maitz: Nichts geheim! Vier Ministerien!)

Sie wissen auch, Herr Abgeordneter Maitz, daß die politische Zuordnung sowohl des Heeresabwehramtes wie auch des Heeresnachrichtendienstes eine eindeutige ist. Und wenn diese Diskussion heute aufgebrochen ist, dann doch wohl auch deshalb, weil einzelne um ihre parteipolitischen Entscheidungsräume oder Einflußbereiche fürchten. Das ist ja das Besondere, das zwischen den Koalitionsparteien die Diskussion bestimmt, und das wissen Sie auch. Sie wissen, daß es so ist, das ist ein offenes Geheimnis, aber was man natürlich in der Diskussion nicht haben will, ist, das auch offen auf den Tisch zu legen. Daher ist sehr wohl darüber zu reden, ob es nicht sinnvoll wäre, daß es eine stärkere parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich gibt.

Mich wundert überhaupt, daß man sich jetzt so quasi über einen Entwurf aufregt im Bereich des Militärs, der derzeit von einem ÖVP-Minister dominiert beziehungsweise von einem ÖVP-Minister (Abg. Dr. Maitz: Verantwortet!) verantwortet – danke schön, Herr Abgeordneter Maitz – wird, zu einem Zeitpunkt, zu dem von seiten der SPÖ – wenn ich mich recht erinnere – etwa für den Bereich der Polizei, bei dem es um die Verantwortung eines roten Ministers gegangen ist, schon längst diese Maßnahmen gefordert worden sind. Rasterfahndung und Lauschangriff sind mittlerweile beschlossen. Also Sie brauchen sich nicht so aufzuregen, wenn jetzt natürlich von seiten des Militärs die Forderung kommt: Wir möchten das auch dürfen! So quasi: Die SPÖ in ihrem Einflußbereich hat das schon, die ÖVP hätte es natürlich auch gerne.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite