Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 141

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Da hat sich offenbar die SPÖ gedacht: Na, so leicht werden wir euch nicht durchkommen lassen! Und dann kommt es eben zu einem Dringlichen Antrag, der natürlich auch von besonderen Informationen von seiten einer Regierungspartei (Abg. Scheibner: Wer sagt, daß das der Kostelka war?) getragen wird. Wenn auf der ersten Seite, die in der Regel gelesen und hergezeigt wird, primär die Aussagen eines einzelnen stehen, dann nehme ich schon an, daß das einen besonderen Bezug hat.

Das ändert nichts daran, daß die rechtsstaatliche Dimension dieser Debatte nicht unterschätzt werden darf. Und sie sollte auch nicht verschleiert werden, indem man sagt: Das ist ein parteipolitisches Taktieren, und deshalb ist das andere unwichtig!, sondern es gehört in der österreichischen politischen Realität dazu, daß wir auch darüber reden, wie politische Einflußnahmen in diesen Bereichen vonstatten gehen. (Abg. Scheibner: Der Minister soll endlich den Entwurf bringen!) Die Einflußnahmen sind ein Faktum, und das habe ich auch schon oftmals von den besonderen Kennern, die in den Reihen der Freiheitlichen sitzen und aus diesem Bereich kommen, gehört. Daher sollten wir darüber nicht hinweggehen.

Meine Damen und Herren! Abschließend noch kurz zu jenen Punkten, die in dem Dringlichen Antrag enthalten sind. Ob es eine Zusammenlegung der Nachrichtendienste geben soll, ist nach meinem Dafürhalten nicht die wesentliche Frage, aber wichtig ist, daß es eine wirkliche Staatsschutzkommission geben soll – ob sie jetzt einen anderen Namen hat, ob Sie sie "parlamentarische Kontrollkommission" oder "Staatsschutzkommission" nennen, ist doch einerlei – und daß diese Kontrollinstitution wirklich die Möglichkeit haben muß, nachzufragen. Und diese Möglichkeit sollte auch jeder einzelne Abgeordnete in diesem Ausschuß haben. Denn, meine Damen und Herren, auch in Deutschland ist das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle der Dienste so ausgestaltet, daß die einzelnen Abgeordneten ein Fragerecht und ein Recht auf Antwort haben. Und wenn dies für einzelne Bereiche in Deutschland gemacht werden kann, dann, so behaupte ich, wird die nationale Sicherheit in Österreich doch nicht gefährdet sein, wenn auch wir in Österreich ein strenges Kontrollrecht, Herr Abgeordneter Lukesch, einführen. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist ja dann ein anderes Gesetz! Das ist eine Geschäftsordnung!)

Nein, es geht darum, daß das nur im Paket zu verhandeln ist, denn wahr ist, daß derzeit in einem Ausmaß über Befugnisse oder vielleicht sogar Ermächtigungen nachgedacht wird, dem die parlamentarische Kontrolle hinterherhinkt. Wenn etwa das Heeresabwehramt die Aufgabe hat, zu verhindern, daß eine Unterwanderung durch Extremisten im Bereich des Heeres stattfindet – was ich für eine sehr sinnvolle Aufgabe halte –, dann müßte sich eigentlich Abgeordneter Kiss als Sicherheitssprecher der ÖVP fürchten, da er mit seiner Nähe zu den Scientologen, in die er gekommen ist, doch wohl auch in diesem Bereich einer besonderen Beachtung unterzogen worden ist. (Rufe und Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Oder glauben Sie, daß diese Leute nicht gefährlich sind?

Ich kann nämlich ein Argument – das sage ich abschließend – sicher nicht teilen, Herr Abgeordneter Kiss: Daß in Akten von einzelnen Personen – sei es jetzt zum Beispiel Frau Abgeordnete Kammerlander – drinnensteht, an welchen Demonstrationen sie teilnahmen, welche Autonummern sie haben, was sie sonst noch machen – wir erinnern uns an die Diskussion, die es etwa über die Stapo-Akten gegeben hat, als solche Akteninhalte aufgeflogen ist –, das halte ich für die Sicherheit der Bürger in diesem Land nicht für relevant. Und wenn Sie sich im Bereich des Bundesheeres umschauen, dann werden Sie dort auch extreme Einstellungen finden, und ich meine, es wäre an der Zeit gewesen, daß etwa auch der Herr Bundesminister wesentlich rigorosere Worte dazu gefunden hätte.

Ich glaube daher, daß diese heutige Debatte eine stark parteipolitisch motivierte Debatte ist (Ruf bei der ÖVP: Das kann man sagen!) , daß aber der Dringliche Antrag, Herr Abgeordneter Amon, eine demokratiepolitische Dimension hat, die in dieser ganzen Diskussion nicht untergehen darf, und daß daher die Punkte (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), die in diesem Dringlichen Antrag aufgezählt sind, wert sind, ernsthaft mit in Verhandlung genommen zu werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

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