Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 183

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Was den Kampf gegen das schwere Verbrechen und die organisierte Kriminalität betrifft, möchte ich einmal mehr darauf hinweisen – es tut mir leid, daß meine Vorrednerin gerade so beschäftigt ist –, daß deren Bekämpfung nicht nur einen Ausbau des den Sicherheits- und Justizbehörden zur Verfügung stehenden rechtlichen und faktischen Instrumentariums, sondern ebenso eine Gesamtstrategie mit Elementen technischer, organisatorischer, sozialer und rechtlicher, vor allem auch verwaltungsrechtlicher, Prävention erfordert. Das bedeutet, daß neue Erscheinungsformen der Schwerkriminalität zwar auch, aber nicht nur durch punktuelle Maßnahmen auf dem Gebiete des materiellen und formellen Strafrechts bekämpft werden müssen.

Trotzdem war es natürlich notwendig, daß der Kampf gegen die organisierte Kriminalität in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber massive Unterstützungen erhalten hat. Ich erinnere an die neuen Straftatbestände gegen Geldwäscherei und kriminelle Organisation sowie an die neuen Bestimmungen über Abschöpfung, Einziehung und Verfall krimineller Gewinne, also Maßnahmen, die die international organisierte Kriminalität in ihrem Nerv, in ihrem finanziellen Zentrum treffen sollen.

Daß der vorliegende Sicherheitsbericht 1995 nur eine geringe Zahl an Verurteilungen nach dem Geldwäschereitatbestand ausweist, verwundert mich nicht, wenn man bedenkt, daß dieser erst seit 1994 in Kraft ist und nur rechtskräftige Verurteilungen in diesem Bericht Niederschlag finden. Ich fürchte aber, daß es seither nicht viel mehr geworden sein dürften, was ich vor allem darauf zurückführen möchte, daß diese Fälle sehr oft Auslandsbezug haben und da die Rechtshilfe nicht nur langwierig ist, sondern häufig auch administrativ, aber auch – mangels vergleichbarer Strafbarkeiten – rechtlich auf Schwierigkeiten stößt, wobei zum Glück aber manchmal doch wenigstens die Verfolgung der strafbaren Vortat zur Geldwäsche übrigbleibt.

Auch ich möchte an das vor dem Sommer beschlossene Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die StPO eingeführt wurden, erinnern. Im Zuge der Gesetzesvorbereitung war das Justizressort immer um einen sorgfältigen Ausgleich zwischen der Verbesserung der polizeilichen Effizienz und der weitestmöglichen Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen bemüht. Die Gesetz gewordenen Bestimmungen, insbesondere die mehrstufigen Vorkehrungen gegen jeden denkbaren Mißbrauch, spiegeln dieses Bemühen wider.

Es war mir daher ein besonderes Anliegen, rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bestimmungen über den Datenabgleich zu Beginn des Oktobers namhafte und bestens qualifizierte Persönlichkeiten zu Rechtsschutzbeauftragten ernennen zu können, die als unabhängige Verfahrenspartei sowohl zur Kontrolle der Recht- und Verhältnismäßigkeit als auch zur begleitenden Kontrolle der Durchführung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen berufen sind.

Meine Damen und Herren! Bei der Bekämpfung der zunehmend grenzüberschreitend stattfindenden organisierten Kriminalität kommt der internationalen Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Gerade deshalb haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres verstärkte Anstrengungen unternommen und einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung und Prävention der organisierten Kriminalität ausgearbeitet, der durch den letzten Europäischen Rat in Amsterdam angenommen wurde.

Dieses Dokument umfaßt nicht nur 15 politische Leitlinien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, sondern auch einen detaillierten, 30 Empfehlungen umfassenden, mit Zeitvorgaben versehenen Aktionsplan, der sich an die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten selbst richtet und Fragen der Prävention, der Effektuierung des rechtlichen Instrumentariums, der Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden, Polizei und Zoll, die Erweiterung von Europol und Maßnahmen, die die organisierte Kriminalität in ihrem finanziellen Zentrum treffen sollen, behandelt.

Im Bundesministerium für Justiz laufen derzeit Vorarbeiten zur Umsetzung mehrerer Rechtsakte, die im Rahmen der dritten Säule bereits abgeschlossen wurden und den Bereich Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, Betrugsbekämpfung sowie Korruption betreffen.


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