Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 189

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sprochen. Es ist eine ganz zentrale Frage, daß die jungen Menschen wissen, daß sie einen Platz in der Gesellschaft haben, daß sie als Person anerkannt werden und wichtig sind. Daher denke ich, daß uns sehr wohl die gesamte Problematik bewußt ist, wir sie im Auge haben und versuchen, in den verschiedensten Bereichen tätig zu werden, um die Kriminalität zu bekämpfen, um Sicherheit auf allen Gebieten herzustellen.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Gewalt in der Familie auf folgendes zu sprechen kommen, das ich sehr positiv finde: Es gibt seit einiger Zeit – eingeführt von Herrn Bundesminister Löschnak, weitergeführt von seinen Nachfolgern – das Projekt, daß in der Polizeischule auch Sozialarbeiterinnen der Frauenhäuser als Lehrende auftreten und tätig sind. Am Anfang hat es Vorurteile von beiden Seiten gegeben, die aber sehr schnell abgebaut werden konnten.

Diese Zusammenarbeit ist für beide Seiten sehr wichtig und wird, soviel ich weiß, auch von beiden Seiten jetzt sehr gelobt. Ich weiß das vor allem von den Sozialarbeiterinnen, die sagen, daß sich das Verhältnis zur Polizei sehr verbessert hat, daß viel mehr Verständnis von seiten der Polizei für die Frauen mit ihren Problemen in der Familie kommt und daß auch umgekehrt die Sozialarbeiterinnen besser sehen, wie sich die Problematik für die Polizei darstellt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sagen, daß es sehr wichtig ist, daß es sehr viele Polizistinnen gibt, wie das schon jetzt der Fall ist. Man sieht immer wieder auf der Straße eine Reihe von Frauen, die sehr energisch, sehr selbstbewußt auftreten und ihre Aufgabe erfüllen. Das hat sich sehr positiv auf das Klima in den Wachstuben ausgewirkt. Es gibt auch viele junge ehrgeizige Frauen, die eine Weiterbildung, nämlich die Offiziersausbildung, machen. Ich finde das sehr, sehr positiv.

Ich möchte noch einige Worte zum außergerichtlichen Tatausgleich sagen, weil mir dieses Thema so wichtig erscheint. Er hat sich bei den Jugendlichen sehr bewährt und wird jetzt – davon bin ich überzeugt – auch im Erwachsenenstrafrecht zur Gänze, also nicht als Pilotprojekt, übernommen werden. Ich glaube wirklich, daß wir da nicht nachlassen sollen, sondern die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen treffen müssen. Denn es ist für das Opfer viel besser, die Genugtuung zu erfahren, wenn gesagt wird, daß ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, und versucht wird, die Tat wiedergutzumachen. Das ist für das Opfer mehr als die Befriedigung eines Rachegedankens, und das ist auch für den Täter eine Möglichkeit, sich mit dem, was er getan hat, auseinanderzusetzen und Wiedergutmachung zu leisten.

Abschließend darf ich noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leikam, Kiss, Dr. Partik-Pablé, Anschober und Dr. Kier

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, im Rahmen des jährlichen Sicherheitsberichtes gemäß § 93 SPG auch über die Anwendung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu berichten sowie die Mitglieder des Ausschusses für innere Angelegenheiten im voraus von den Tagesordnungen für die Sitzungen des Exekutivausschusses in Kenntnis zu setzen.

*****

Herr Präsident! Ich ersuche, diesen Antrag in die Debatte aufzunehmen, und möchte abschließend noch sagen, daß der Sicherheitsbericht, auch wenn er vielleicht nicht auf dem allerletzten Stand ist – ich habe gehört, wir werden bald den Bericht für 1996 bekommen –, doch eine sehr wichtige Unterlage für unsere Arbeit darstellt und viele Anregungen für uns bietet. Denn wir alle wollen doch, daß unser – international gesehen – wirklich sehr sicheres Land noch sicherer wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


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