Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 190

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

20.19

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist bereits heute mehrmals gesagt worden, daß der Sicherheitsbericht einen stark beschreibenden Charakter hat, einen stark bloß auf das Statistische begrenzten Charakter hat. Ich habe den Eindruck, daß dem im Bereich Umweltstrafrecht, sowohl was den Berichtsteil des Innenministeriums als auch den des Justizministeriums angeht, auch so ist. Damit ist dieser Bericht bloß eine Arbeitsgrundlage.

Ich möchte, da ja in Wirklichkeit offenbar zum Sicherheitsbericht schon alles gesagt wurde – jedoch noch nicht von allen –, nur einen Bereich herausgreifen, den Sie, Herr Bundesminister, unmittelbar angeschnitten haben: den Opferschutz.

Sie haben gesagt, daß das ein Thema ist, an dem Sie in Ihrem Ministerium mit höchster Priorität arbeiten. Es war auch Thema des 13. Österreichischen Juristentages. Und nicht umsonst ist es ein Thema, das die Geister sehr stark scheidet. Ich bitte Sie, im Rahmen der Erarbeitung eines Vorschlages vor allem auch zu beachten, daß – wenngleich es sehr populär ist, unmittelbar von Opferschutz zu reden –, wenn es darum geht, jemanden an einem konkreten Verfahren zu beteiligen oder ihn dort einzubinden, ihm Informationsrechte zu gewähren, das zwar wahrscheinlich eine geschädigte Person ist, eine Person, die einem bestimmten Verbrechen oder Vergehen zum Opfer gefallen ist, aber daß nicht unbedingt der Beschuldigte, über den in dieser Verhandlung zu Gericht gesessen wird, der Täter war.

Das ist etwas, was in der Diskussion generell, wie mir scheint, vergessen wird. Gerade von liberaler Seite wird Ihr Vorschlag sehr genau dahin gehend betrachtet werden, ob auch die Beschuldigtenrechte nach wie vor gewahrt bleiben. Denn es darf nicht so sein, daß das wünschenswerte Unterfangen, Personen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind, auch von gesellschaftlicher Seite Unterstützung zu geben, quasi auf Kosten der Rechte der Beschuldigten geht. Nach unserer Auffassung muß dem Beschuldigten natürlich in erster Linie die Gewißheit gegeben werden, daß das Strafverfahren schnell abgewickelt wird und daß dort seine Schuld oder Unschuld primäres Thema ist.

Ich meine daher als Anregung zum Bericht, daß es gut wäre, alles, was Hilfeleistung für Verbrechensopfer angeht – Seite 316 folgende –, von den Zahlen her nicht nur auf die Budgetansätze zu beschränken, sondern darauf auszuweiten, was die durchschnittliche Entschädigung ausmacht, wie viele Geschädigte es gibt, die etwas bekommen, und insbesondere auch, da es ja nicht nur um materielle Ansprüche geht, wie die Betreuung jener Personen aussieht, die psychologische Hilfe brauchen.

Insbesondere wenn in Ihrem Ministerium Verbrechensopferschutz in Zukunft eine größere Rolle spielen wird, könnte es eine wichtige Grundlage sein, daß in diesem Bericht auch mehr darüber zu lesen sein wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.22

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Da sich die meisten meiner Vorredner im Bereich des Inneren bewegt haben, möchte ich mich ein bißchen mit dem Bereich Justiz auseinandersetzen. So erfreulich der aufgezeigte Neuanzeigenrückgang auch ist – mehr als 4 Prozent, das sind mehr als 7 000 Fälle, und bei den Fällen mit unbekannten Tätern über 6 Prozent –, umso unerfreulicher, Herr Bundesminister, ist die Tatsache, daß sich immer noch so viele Verfahren über mehrere Jahre hinweg ziehen. Von den


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