Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 212

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gegenüber ist man ja meistens immer sehr schnell, doch wenn es um finanzielle Beiträge des Landes geht, bekommt man wesentlich weniger zu hören. Auf diese Weise könnten Sie einmal beweisen, daß Ihnen das Rettungswesen wirklich etwas bedeutet. In Wahlkampfzeiten ist daher eine solche Wien-Schelte mehr als überflüssig!

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch am Beispiel der Schulwegsicherung erinnern: Der oberösterreichischen Landesrat Aichinger hat einmal den Vorwurf erhoben, daß die Zuteilung der Zivildiener zu manchen Stellen zu hinterfragen sei. In diesem Zusammenhang verwies Aichinger auf Wien, wo mehr als 250 Zivildiener in erster Linie als Schülerlotsen eingesetzt sind. – Das stand am 21. August im "Oberösterreichischen Volksblatt" zu lesen. – 14 Tage später, und zwar am 10. September, fordert der gleiche Herr Landesrat Aichinger für die Schulwegsicherung in Oberösterreich "mehr Zivildiener". – Dazu möchte ich bemerken: Vielleicht kann man einmal überlegen, was man wirklich will!

Der Vorschlag, die Zivildienstzuteilung vom Bund auf die Länder zu übertragen, ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht zielführend, denn es gibt auf diesem Gebiet genügend Kontakte zwischen dem Ministerium und den Ländern. Es ist mir auch nicht bekannt, daß einmal eine Prioritätenliste von Oberösterreich an das Innenministerium gekommen wäre. Wäre das der Fall gewesen, hätte man die Abstimmung leichter durchführen können.

Meine Damen und Herren! Auf die wirklich aufopfernde Tätigkeit der Zivildiener möchte ich nicht mehr näher eingehen, denn das ist schon ausreichend erwähnt worden. Auch ich möchte allen, die einen Zivildienst ableisten und oft wirklich sehr aufopfernd arbeiten, herzlich danken. Ich denke da etwa an Pflegestationen in Altenheimen: Es ist nicht ganz einfach für einen jungen Menschen, wenn er plötzlich mit diesen schwierigen Tätigkeiten und auch mit dem Leid von so vielen Menschen konfrontiert ist. Daher meine ich, daß allen Zivildienern in Österreich unser besonderer Dank gebührt! (Beifall bei der SPÖ.)

22.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Wunsch nach einem Schlußwort seitens des Berichterstatters liegt nicht vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, den vorliegenden Bericht (III-83 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes stimmen wollen, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 172/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, geändert wird (775 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 13. Punkt.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Er hat das Wort.


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