Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 214

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22.12

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Kier! Auf den ersten Blick oder auf das erste Hinhören kann man Ihrem Antrag durchaus etwas abgewinnen. Wenn man diese Sache jedoch näher hinterfragt, merkt man, daß einige der Argumente, die Sie heute vorgebracht haben, vielleicht nicht mehr so stichhaltig und gewichtig sind.

Da Sie von einer beliebigen Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gesprochen haben, darf ich Sie auf den Bericht des Innenausschusses zum Hauptwohnsitzgesetz verweisen, den Sie bestimmt gelesen haben. Darin wird genau beschrieben und geregelt, wie und zu welchem Zweck diese Daten tatsächlich verarbeitet werden.

Zum zweiten kann ich Ihrem Argument durchaus etwas abgewinnen, wenn Sie fragen, ob die polizeiliche Meldung tatsächlich das einzige Mittel sei, um dieser völkerrechtlichen Vereinbarung zu entsprechen. Allerdings ist mir eines abgegangen: Sie haben keine Alternative angeboten. Auch ich kann hier und heute keine Alternative nennen. Mit dem Ende der Personenstandsaufnahme war es notwendig, eine Maßnahme zu setzen, die dem Konkordat entspricht. Das ist eine völkerrechtliche Vereinbarung, und diese haben wir einzuhalten.

Ich darf weiters darauf hinweisen, daß ich als einer, der in Vollziehung des Meldegesetzes direkt mit den Meldepflichtigen zu tun hat, keine Probleme bemerkt habe, wenn jemand sein Religionsbekenntnis angeben mußte. Da Sie ausgeführt haben, denjenigen, der unter Umständen unrichtige Angaben zum Religionsbekenntnis macht, treffe voll die Staatsgewalt, bitte ich Sie, mir zu erklären, wie das geschieht. (Abg. Dr. Kier: Mit Härte!) Denn es gibt keine Veranlassung, keine gesetzliche Regelung und keine Erlaßregelung, die den Meldepflichtigen dazu verpflichtet, mit einer Beitrittserklärung zu einer Religionsgemeinschaft zu untermauern, welches Religionsbekenntnis er einträgt. Daher ist es auch im Nachvollzug nicht möglich, jemanden für etwas zu bestrafen, das er vorher nicht nachweisen muß. (Abg. Dr. Kier: Also kann er hineinschreiben, was er will? Dann ist es ja für nichts! Dann kann er eh hineinschreiben, was er will!)

Herr Kollege Kier! Es ist – damit wiederhole ich mich – eine Möglichkeit, dem Konkordat nach Einstellung der Personenstandsaufnahme gerecht zu werden. Aber daß der Staat voll treffen würde, wie Sie es angeführt haben, daß Staatsmacht und Staatsgewalt derart treffen, ist nicht der Fall.

Noch einmal und abschließend: Da wir in der Vollziehung nicht bemerken, daß der Meldepflichtige Probleme damit hat, sein Religionsbekenntnis anzugeben, würde ich Sie ersuchen, diesen Antrag durch Angaben darüber zu untermauern, wo die Probleme gelegen sind. Aus den mir aus der Vollziehung bekannten Fakten gibt es meiner Ansicht nach keine Veranlassung, dieses Gesetz zu ändern.

Überdies scheint zum Schutz des Meldepflichtigen nur auf einem Exemplar des Meldezettels, nämlich dem, das bei der Behörde verbleibt, das Religionsbekenntnis auf. Auf allen anderen Exemplaren ist es nicht zu ersehen. Daher besteht auch nicht die Gefahr, daß dritte, nichtamtliche Personen ohne Zugriffsberechtigung in die Lage versetzt werden, das Religionsbekenntnis zu erkennen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

22.15

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Zu meinen Vorrednern möchte ich sagen, daß ich die Bedenken von Herrn Abgeordneten Kier inhaltlich teile. Ich möchte aber zu einer anderen Lösung des Problems finden.

Zu Kollegen Gradwohl möchte ich sagen: Sie haben, glaube ich, sinngemäß gemeint, daß man nichts zu ändern brauche, solange der Meldepflichtige keine Probleme hat, und wollten gerne wissen, worin eigentlich das Problem des Meldepflichtigen liegen könnte. Ich möchte Sie daran erinnern, daß wir alle immer wieder Bedenken haben, den Staatsbürger dazu zu verpflichten,


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