Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 130

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mäßig gewonnene Kapital nicht sofort aus der Firma entnommen wird, denn das wäre nicht Sinn und Ziel dieser Maßnahme.

Mit dieser Maßnahme stehen wir in der Tradition der Schilling-Eröffnungsbilanz, die vor 40 Jahren stattgefunden und eine sehr positive Wirkung auf die Bilanzstruktur österreichischer Unternehmen gehabt hat. Wir sind der Ansicht, daß es sich um eine freiwillige Maßnahme handeln muß, weil von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich zu beurteilen sein wird, ob man diesen Schritt setzen soll oder nicht. Wir sind darüber hinaus der Ansicht, daß man sich als Unternehmer entscheiden muß: Wenn man diese Aufwertung durchführt, dann erfolgt sie entweder für das gesamte unbewegliche Vermögen – Liegenschaften –, das gesamte unbewegliche Vermögen – Gebäude – oder/und das gesamte bewegliche Vermögen.

Ich kann Ihnen aufgrund von Gesprächen mit vielen Wirtschaftstreuhändern, mit denen ich dieses Thema diskutieren durfte und die dem Vorschlag sehr positiv gegenüberstehen, die sieben wesentlichsten Gründe dafür sagen, daß eine solche Maßnahme sinnvoll ist und daß sich gerade jetzt der Währungstausch von Schilling gegen Euro dazu anbietet.

Es ist eine Verbesserung der buchmäßigen Unterkapitalisierung, führt zu mehr Bilanzwahrheit, zu mehr Bilanzklarheit und folgt damit den betriebswirtschaftlichen Geboten.

Wir können damit die Eigenkapitalien darstellen, die gesunden Unternehmen – es wird nicht für alle Unternehmen sinnvoll sein – helfen, im Rahmen des Unternehmensreorganisationsgesetzes und des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes einem Reorganisationsverfahren zu entkommen. Sie wissen ja: Wenn mittlere Betriebe ab einer gewissen Größe bilanzmäßig weniger als 8 Prozent Eigenkapital haben oder eine theoretische Entschuldungsdauer, die länger als 15 Jahre ist, dann müssen sie ein Reorganisationsverfahren in Angriff nehmen.

Wir sind, wie ich schon sagte, besser vergleichbar mit den Bilanzen im EU-Raum, und wir haben so auch die Möglichkeit, sukzessive Investitionsreserven aufzubauen.

Die Besteuerung von Scheingewinnen, die man jetzt über viele, viele Krampflösungen wegzubringen versucht, wäre damit auch gelöst, und ich möchte hier nicht anstehen, dazu zu bemerken, daß ich meine, daß der Investitionsfreibetrag in der Form, wie wir ihn derzeit haben, nicht mehr das Instrument ist, das wir geglaubt haben, darin finden zu können. Darüber sollte man meiner Meinung nach diskutieren.

Wir haben damit weiters eine höhere Dispositionsfähigkeit der Unternehmungen, wenn wir die Wahl, ob sie diese Maßnahme tätigen wollen oder nicht, den Unternehmen überlassen.

Und – jetzt ist der Herr Finanzminister leider nicht da – selbstverständlich gibt es a priori für den Herrn Finanzminister Mehreinnahmen, denn diese Aufwertungen führen ja zu Steuerleistungen der Unternehmen, die erst dann mit einem Faktor von vier, fünf Jahren von den Unternehmen durch höhere Abschreibungen wieder verdient werden können.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen Antrag seriös zu prüfen. Ich hoffe, daß wir bald die Möglichkeit haben werden, im Finanzausschuß die Verhandlungen darüber aufzunehmen, und zeige Ihnen noch einen weiteren Schritt auf, der sich mit diesem Antrag auch ergeben würde.

Es gibt eine lange Diskussion – auch im Finanzministerium – darüber, was wir denn mit den nichtentnommenen Gewinnen tun sollen, vor allem mit den nichtentnommenen Gewinnen der Personengesellschaften. Sie wissen ja: Die nicht entnommenen Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden mit 34 Prozent Körperschaftsteuer besteuert, die nichtentnommenen Gewinne einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft unterliegen dem 50prozentigen Grenzsteuersatz der Einkommensteuer.

Daher wäre es ein gutes Modell, zu sagen, man nimmt das buchmäßige Eigenkapital eines Unternehmens, verzinst es zum Beispiel mit der Sekundärmarktrendite, und dieser Zinsertrag, der als eine Art Vorausgewinn zu betrachten wäre, wird nur mit der Mindest-KESt von 25 Pro


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