Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 152

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die "Qualität der Vorarbeiten" hat sich nun herausgestellt. Die Qualität war sehr bedenklich. Die Qualität ist schlecht, und Bundesminister Scholten hat sich damals mit diesem Thema leider nicht befaßt.

Es steht noch etwas Bemerkenswertes in diesem Protokoll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nach dieser Aussage des Herrn Bundesministers Scholten steht: "(Beifall bei SPÖ " – was klar ist – "und ÖVP. ) "

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Sie haben daher überhaupt keinen Anlaß, gestern und heute scheinheilig Presseaussendungen zu machen, in denen Sie sich "bestürzt" darüber äußern, was damals passiert ist. Herr Kollege Kukacka und Frau Kollegin Rauch-Kallat! Sie haben das mitzuverantworten! Sie haben damals zugestimmt! Lesen Sie im Protokoll vom 23. Mai 1996 nach, was Ihre Redner damals, als wir das Problem aufgezeigt haben, gesagt haben. Sie haben das auch mitzuverantworten, und Sie sollten wenigstens heute mit der Zustimmung zu unserem Antrag die Möglichkeit dazu geben, daß vielleicht doch noch Licht in diese Sache gebracht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, was mittlerweile passiert ist. Das Bundesvergabeamt hat mit Bescheid vom 9. April 1997 festgestellt, daß der Zuschlag nicht dem Bestbieter gegeben wurde. Dabei handelt es sich aber nicht um Fehlleistungen, bei denen man sagen könnte, es sind Fehler passiert, die entschuldbar sind, sondern die Bescheidbegründung ist eindeutig. Und das Verhandlungsprotokoll sagt noch mehr darüber aus. Es besteht der Verdacht, daß hier bewußte Manipulationen vorgekommen sind. Es besteht der Verdacht, daß es Weisungen aus dem Bundesministerium für Verkehr gab, die ungesetzlich waren. Daher ist die politische Verantwortung zu klären.

Für den Fall, daß Sie diesen Bescheid nicht kennen und vielleicht wieder einmal sagen: Na ja, das ist typisch freiheitlich, die Freiheitlichen wollen da irgendeinen Skandal provozieren!, darf ich Ihnen einige wenige Sätze aus diesem Bescheid näherbringen.

In diesem Bescheid steht zum Beispiel, daß Alternativangebote – nämlich von demjenigen, der dann den Zuschlag erhalten hat, nämlich von der Firma Kapsch – preislich nicht beziffert waren. Es steht dort weiters – und ich darf das wortwörtlich zitieren –: "Im Rahmen dieser Angebotseröffnung wurde ein im Begleitschreiben des Angebotes der Firma Kapsch enthaltener Preisnachlaß von 5 Millionen Schilling nicht verlesen." – Ich meine, es ist doch sehr aufklärungsbedürftig, daß ein Preisnachlaß von immerhin 5 Millionen Schilling – das ist ja keine Kleinigkeit! – nicht verlesen wurde.

Es wird weiters festgestellt, daß gemäß § 10 Abs. 4 jemand, der vorher tätig war, der vorher einen Auftrag in dieser Angelegenheit bekommen hat, von der Angebotslegung auszuschließen ist. – Es steht daher weiters in dieser vorliegenden Bescheidbegründung: "Der § 10 Abs. 4 geht in seinem Wortlaut vom Regelfall aus, daß die Beteiligung eines Unternehmens an den Vorarbeiten zu einer Ausschreibung üblicherweise Wettbewerbsvorteile auslöst."

Das wird dann weiter ausgeführt und festgestellt, daß es diese Wettbewerbsvorteile für die Firma Kapsch gegeben hat. Und es wird weiters festgestellt, daß es keine Vorkehrung gegeben hat, diese Wettbewerbsvorteile auszuschließen. Es wird dann wortwörtlich festgestellt – ich zitiere –: "Und damit liegt unbestreitbar ein erheblicher Wettbewerbsvorteil und ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung fest." – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das ist unter Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, der Bundesminister Scholten und anschließend Einem geschehen!

Es wird weiters darauf hingewiesen, daß bei Angebotseröffnung die Angebote zu kennzeichnen und so zu verwahren sind, daß es nachträglich auszuschließen ist, daß es Veränderungen geben kann. Und im Bescheid steht eindeutig, daß das in diesem Fall nicht geschehen ist. Es steht eindeutig darin, daß die Angebote nur so aufgehoben wurden, daß es nicht auszuschließen ist, daß es nachträglich Veränderungen gegeben hat.


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