Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 20

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Ich halte fest, daß neue und sichere Arbeitsplätze nur von gesunden und sicheren Unternehmen kommen. Das war immer die wirtschaftspolitische Linie der ÖVP; und so wird es natürlich bleiben. Es ist ein Faktum, daß dazu auch gesunde und gut motivierte Arbeitnehmer gehören. Ich habe da eine Statistik des Zentralamtes vor mir, wonach über 1 Million Arbeitnehmer über Lärm am Arbeitsplatz klagen; 855 meinen weiters, daß sie akut unfallgefährdet arbeiten: In diesen Bereichen hat also noch einiges zu geschehen.

Wir müssen das Arbeitnehmerschutzgesetz vorantreiben. Wir müssen die Bürokratie zurückdrängen; die Betriebe dürfen nicht belastet werden. Schikanen sind zu entfernen: Das muß ein ständiges Thema sein, und diesem werden wir uns von der ÖVP auch in Zukunft annehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé.

11.40

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Steindl, wir führen die Diskussion über ein Arbeitnehmerschutzgesetz sehr differenziert. Wir sagen nämlich, wir wollen einen Arbeitnehmerschutz, aber einen sinnvollen Arbeitnehmerschutz, einen Arbeitnehmerschutz, der nicht zum Einstellungshindernis wird für denjenigen, den er schützen soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und in diesem Zusammenhang gleich ein paar Worte zum Herrn Abgeordneten Koppler. Sie haben gesagt, der Arbeitnehmerschutz gewährleiste auch die Arbeitsplatzsicherheit. Diesbezüglich möchte ich Ihnen wirklich widersprechen, denn Sie haben durch die Politik der vergangenen Jahre, durch einen wirklich überzogenen Arbeitnehmerschutz für diejenigen, die Sie schützen wollen, Einstellungshindernisse aufgebaut. Sie haben letztlich dadurch, daß Sie beispielsweise im Lehrlingsbereich sinnvolle Schutzmaßnahmen nicht akzeptiert haben, verhindert, daß die Unternehmer Lehrlinge einstellen. Es haben ja die Unternehmer jahrelang deshalb keine Lehrlinge eingestellt, weil der Lehrling für den Betrieb überhaupt nichts mehr gebracht hat. Die Bezahlung ist immer mehr gestiegen, gleichzeitig sind die Schutzbestimmungen immer stärker ausgeweitet worden, und daher hat es sich der Unternehmer überlegt, ob er überhaupt Lehrlinge einstellen soll.

Gleiches gilt auch für den Bereich der Behinderten. Sie haben es leider Gottes immer wieder verabsäumt, mit den Behindertenvereinen Gespräche zu führen, wie man eine bessere Behinderteneinstellung erreichen kann, und zwar unter Aufrechterhaltung des Schutzes. Tatsächlich werden jetzt nicht einmal im öffentlichen Dienst Behinderte eingestellt. Es sind 3 000 Behindertenstellen im öffentlichen Dienst offen.

Ich glaube, man muß die Diskussion wirklich differenziert führen. Es ist dies, Herr Kollege Steindl, auch kein Ausspielen einer Gruppe gegen die andere – das wird ja völlig falsch gesehen (Beifall bei den Freiheitlichen) – , sondern es geht darum, in Österreich endlich sinnvollen Arbeitnehmerschutz zu praktizieren.

Ich möchte Ihnen vorwerfen, Frau Minister – und auch Ihnen von SPÖ und ÖVP –, daß Sie Arbeitnehmerschutz auch gar nicht ehrlich betreiben. Da gibt es nämlich eine Liste der Berufskrankheiten, und Sie verzögern seit Jahren die Adaptierung, Sie verhindern, daß aktuelle Berufskrankheiten in diese Liste aufgenommen werden, weil Sie nicht wollen, daß um soundso viele Arbeitnehmer mehr von der Allgemeinen Unfallversicherung eine Invalididätsrente oder andere Zahlungen bekommen, weil sie durch eine dieser Berufskrankheiten geschädigt sind. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit dem Arbeitnehmerschutz, dann müßten Sie auch dafür Sorge tragen, daß dieser Berufskrankheitenkatalog auf einem aktuellen Stand ist, sodaß alle diejenigen, die durch eine Berufskrankheit zu Schaden kommen, von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt auch eine Unterstützung bekommen. Das machen Sie nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist heute auch schon öfter erwähnt worden, daß es verschiedene Schutzbestimmungen gibt für diejenigen Arbeitnehmer, die im Bundesbereich beschäftigt sind, und für jene im privaten


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