Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 123

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Aus diesem Grund haben wir im Ausschuß einen Abänderungsantrag in dem Sinne eingebracht, daß die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Gespräche mit den Ländern darüber zu führen hat, wie die Weiterentwicklung der Sozialhilfe stattfinden kann. In dieser abgeänderten Form haben wir diesem Antrag unsere Zustimmung gegeben, weil wir glauben, daß dieses Thema wirklich sehr wichtig ist und auch mit den Ländern entsprechend weiterverhandelt werden sollte.

Gestatten Sie mir auch einige Bemerkungen zum Antrag der Grünen betreffend Konzept zum Abbau von Überstunden. 37,4 Prozent der Männer und 25,5 Prozent der Frauen haben im Jahre 1995 regelmäßig Überstunden geleistet. Nicht zuletzt haben wir in diesem Hohen Haus eine Arbeitszeitgesetzgebung beschlossen, die es gestattet, flexible Arbeitszeitgestaltung über Kollektivverträge zu regeln, nämlich solche flexiblen Arbeitszeitgestaltungen, die nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein sollten.

Arbeitszeitverkürzung ist aber nach wie vor ein Thema, auch wenn es von der Wirtschaft nicht gerne gehört wird, und der Abbau von regelmäßigen Überstunden gehört zweifelsohne auch dazu. Wir wollen nicht Jobwunder wie in Amerika oder wie in den Niederlanden, wo Arbeitszeitverkürzung so erfolgt, daß die Leute auf Teilzeit gesetzt werden – mit Lohneinbußen, die das Lohnniveau in diesen Ländern drastisch sinken ließen.

Wir glauben auch, daß neue Regelungen und neue Arbeitszeitmodelle wichtig sind. Auch aus diesem Grund haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, nämlich dahin gehend, daß im Rahmen des Sozialberichtes 1997 ein Kapitel über die Auswirkungen der Flexibilisierung der Arbeitszeit auf die Überstundenleistung von Arbeitnehmern aufzunehmen ist.

Auch diesem Antrag haben wir in Form dieser Abänderung unsere Zustimmung gegeben, weil wir davon überzeugt sind, daß Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitformen und das Ausmaß von Überstunden eine wichtige Frage der Aufteilung und Verteilung von Arbeit ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

18.50

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In gebotener Kürze – und da ja diese Materie im Sozialausschuß teilweise schon sehr ausführlich besprochen wurde – möchte ich mich auf zwei Teilaspekte konzentrieren und einen nur ganz kurz streifen, und zwar Bezug nehmend auf die Ausführungen meiner unmittelbaren Vorrednerin, Frau Kollegin Silhavy.

Ich meine, in der Frage der Anfechtungsmöglichkeiten bei der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen werden wir uns so rasch nicht finden. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß dieser Antrag die richtige Intention hat und es wirklich schade ist, daß es nicht möglich war, das auszudiskutieren.

Der Verweis auf das ABGB wäre mir ja rechtstheoretisch noch irgendwie sympathisch, weil ich das ABGB – bei all seinen Altersschwächen, die es auch hat – nach wie vor für ein Jahrtausendgesetz halte. Aber daß das gerade in dieser Dimension als Argument kommt, sollte Sie selbst einmal nachdenklich machen. Das ABGB lieben Sie sonst nämlich nicht so sehr. Ich erinnere Sie etwa an die seinerzeitige Diskussion über die Frage, ob man den Konsumentenschutz in das ABGB einbetten oder ein eigenes Gesetz machen soll. Das ist schon etwas länger her. Ich will Ihnen damit nur vor Augen führen, daß Sie normalerweise einen Bogen um das ABGB machen und ihm dabei teilweise Unrecht tun.

Wenn Sie jetzt die Paragraphen in der Gegend des § 870 anziehen, dann ist das nicht der Rechtsbereich, den ich gerne vor den Arbeitsgerichten hätte. – Sie verstehen, was ich damit meine. Darüber müssen wir noch länger reden.


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