chen! (Abg. Dr. Höchtl: Aber verständlich!) Aber so einfach, wie Sie das darstellen, ist es auch nicht.
Es geht um den Abbau von Überstunden, und es ist heute im Rahmen anderer Debatten schon einiges dazu gesagt worden. Ich beschränke daher meine Anmerkungen nur mehr darauf, daß ich mit dem, was in der Entschließung, die ja auch von uns mitgetragen wird, festgehalten ist – daß es nämlich im Sozialbericht einen Bericht zu den Überstunden geben soll –, durchaus einverstanden bin – als Anfang.
Herr Abgeordneter Höchtl! Die Problematik, daß in den letzten Monaten gerade im Handel zahlreiche Vollzeitarbeitsplätze in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden, während die Leute in diesen geringfügigen Arbeitsverhältnissen oder auch in den Teilzeitplätzen aber teilweise Überstunden leisten, die weit über die Normalarbeitszeit hinausgehen, werden Sie nicht wegdiskutieren können! Das ist ein Problem, eines der vielen Probleme, das in diesem Zusammenhang ebenfalls zu betrachten wäre.
Ich will aber auch einige Anmerkungen zu den Ausführungen von Kollegin Silhavy machen, die mich doch etwas verblüfft haben, auch wenn sie an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei gerichtet waren. Das Individualrecht so niederzumachen, das war mir zu billig! Das ist wirklich zu billig. Selbstverständlich will niemand – ich weiß allerdings nicht, ob die Freiheitlichen das wollen – damit sozusagen die Betriebsratskörperschaft eliminieren.
Man könnte noch darüber diskutieren, was die Freiheitlichen vorhaben (Abg. Meisinger: Keine Unterstellungen!), aber da es unter den Freiheitlichen auch einige Betriebsräte gibt, nehme ich einmal an, daß sie auch ihre Erfahrungen haben. Ich muß sagen, meine Erfahrungen mit dem Verhalten von Betriebsräten sind nicht nur positive. Sie gehen schon auch in die Richtung, daß Betriebsräte in manchen Fällen – nicht in sehr vielen Fällen, ich wiederhole: in manchen Fällen – einer Kündigung zustimmen, weil sie eine politisch oder sonstwie mißliebige Person betrifft. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Das gibt es.
Es gibt auch noch den anderen Fall – leider ist die Frauenministerin gerade nicht da –, und auch das gibt es in der Praxis, daß zum Beispiel ein männlicher Betriebsrat der Kündigung einer Frau zustimmt, weil er die Ansicht vertritt: Sie kann daheim bleiben, der Mann hingegen nicht. – Frau Kollegin Silhavy! Was machen wir denn dann? Was tun wir in einem solchen Fall? – Ich kann nur sagen: Dann haben wir leider Pech gehabt! Dann habe ich kein Recht, dann kann ich nur das ABGB beanspruchen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Ja, ich weiß, aber das ist mir zu billig.
Was ich will – und so habe ich den Antrag der Freiheitlichen auch verstanden; so könnte man ihn, wenn man wollte, auch präzisieren –, ist nur, daß diese Möglichkeit besteht. Selbstverständlich soll der Betriebsrat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht diese Möglichkeit nutzen, um seine Argumente geltend zu machen. Wenn der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht aber nichts anderes zu melden hat, als zu sagen: Ich habe der Kündigung dieser Frau deswegen zugestimmt, weil es für sie leichter ist, zu Hause zu bleiben!, dann hoffe ich doch, daß der Richter in diesem Fall gescheiter ist als der Betriebsrat, der diese Argumentation verwendet hat. (Beifall bei den Grünen.)
Das ist ein Problem, das wir nicht wegdiskutieren können. Kollegin Silhavy! Du schüttelst den Kopf, aber ich könnte dir einige Fälle aus dem Bereich der Post und der Bahn nennen, wo von Personalvertretern so etwas gemacht wurde. (Zwischenruf des Abg. Edler. ) Kollege Edler! Da brauchen wir nicht viel darüber zu debattieren. Ich schränke es vielleicht auf den Bereich der Post ein, weil mir konkrete Fälle aus diesem Bereich vorliegen. Es sind dies Fälle, in denen Personen gekündigt wurden, die damals, als es in der Arbeiterkammer noch keinen Rechtsschutz gegeben hat, zunächst zur Gewerkschaft gegangen sind. Da aber der Personalvertreter, der der Kündigung zugestimmt hat, mit der Gewerkschaftsvertretung identisch war, hat er als Gewerkschaftsvertreter gesagt: keine Vertretung durch die Gewerkschaft. Dies, obwohl der Betroffene Gewerkschaftsmitglied war!