Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 128

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Daraufhin ist dieses Gewerkschaftsmitglied dann auch zur Arbeiterkammer gegangen – in Oberösterreich war das; ganz konkrete Fälle – und hat gesagt: Ich will von euch vertreten werden. Darauf hat die Arbeiterkammer Oberösterreich – das war vor der Arbeiterkammerreform – gesagt: Von uns bitte nicht! (Abg. Meisinger: Da geht es um politisch Mißliebige!)

Diese Fälle gibt es, und da geht es eindeutig um politisch mißliebige Personen, die auf diese Art und Weise hinausgedrängt wurden. (Beifall des Abg. Meisinger. ) Ich sage nicht, daß das in vielen Fällen so ist, aber in diesen Fällen soll der einzelne auch das Recht haben, einer Kündigung, die scheinbar aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen wurde, zu widersprechen – genauso, wie wenn es sich "nur" – unter Anführungszeichen – um eine Frau handelt. Er soll seine Rechte vor dem Arbeitsgericht vertreten können. Dort soll der Betriebsrat oder die Körperschaft erst einmal erklären, daß dieses Verhalten eines einzelnen zum Beispiel einem beabsichtigten Sozialplan widerspricht.

Es ist ja denkbar, daß es einen gut ausgehandelten Sozialplan gibt, der durch das Verhalten eines einzelnen unterlaufen wird. Dann hat man die Möglichkeit, vor Gericht diese Argumentation auszupacken. Davor braucht sich kein Betriebsrat, der einen guten Sozialplan ausverhandelt hat, zu fürchten. Da brauchen sich nur jene Betriebsräte zu fürchten, die sich auch sonst zu fürchten hätten. Ich glaube, daß wir im Jahr 1997 nicht so weit gehen können, dieses Individualrecht, die Kündigung zu beeinspruchen, mit solch nebbichen Argumenten einfach abzuschasseln und zu sagen, das sei eine billige Propaganda, die da gegen den Betriebsrat betrieben werde. – Nur soviel sei dazu angemerkt.

Zum Antrag bezüglich Sozialhilfe möchte ich nur sagen: Da wir im Ausschuß eine durchaus produktive Diskussion gehabt haben, die allerdings zu dem Ergebnis geführt hat, daß die Mehrheit der Meinung ist, wir brauchen da keine Änderung, und da auch wir von den Grünen einen Antrag zu diesem Gesetz eingebracht haben, werden wir ohnehin über die Sozialhilfereform noch weiter diskutieren. Ich hoffe, daß auch die Regierungsparteien ihre Meinung diesbezüglich ändern werden. (Beifall bei den Grünen.)

19.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Bauer vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Rufe bei den Freiheitlichen: Eine Grundsatzrede! Bitte die geschriebene Rede verteilen!)

19.12

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Freiheitlichen einen Antrag zum Arbeitsverfassungsgesetz eingebracht haben, in dem sie die Forderung nach völliger Aufhebung des Sperrechtes des Betriebsrates aufstellen (Abg. Meisinger: Ist auch berechtigt!), so ist das für mich ein Beweis dafür, daß sich die Freiheitlichen noch nie mit der Problematik in der Arbeitnehmerschaft befaßt haben. (Abg. Meisinger: Sie brauchen nur zu lesen! – Zwischenruf des Abg. Gaugg. )

Sie reden von den Arbeitnehmern, aber Sie wissen wirklich nicht, was sich in der Arbeitnehmerschaft abspielt (Beifall bei der SPÖ), sonst wären Sie von der Freiheitlichen Partei über Ihren Antrag selbst betroffen und würden erschrecken. (Abg. Mag. Stadler: Darum wählen uns immer mehr Arbeitnehmer!) Diese völlige Aufhebung des Sperrechtes des Betriebsrates wäre nämlich keine Besserstellung für den Arbeitnehmer, sondern nur eine für den Arbeitgeber.

Jetzt ist Abgeordneter Höchtl zwar nicht da, aber mich würde schon interessieren, ob er mit dem ÖAAB-Betriebsrat darüber auch so gesprochen hat.

Ich möchte meinen Standpunkt begründen. Aus meiner täglichen Praxis heraus kann ich nämlich sagen, daß der einzelne Arbeitnehmer nicht mit dem Gericht in Berührung kommen will. Aber, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, wie soll die Umsetzung bei einer Kündigung von 50 oder 100 ... (Abg. Blünegger: Nach dem Parteibuch geht es wahrscheinlich bei euch! Dafür verteidigt ihr es so!)  – Nein, das ist eure Aussage. (Abg. Gaugg: Genügend Beweise!) Aber Sie können mir nicht sagen, wie diese Arbeitnehmer ihr Recht einfordern sollen.


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