Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 160

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Die beiden anderen Anträge befassen sich, wie schon meine Vorredner betont haben, mit der Gleichstellung von Alleinerziehenden gegenüber verheirateten oder in Lebensgemeinschaft befindlichen Paaren. Das betrifft einerseits die Dauer der Karenzzeit, nämlich die zwei Jahre beziehungsweise vier Jahre bei Teilzeitbeschäftigung, denn es ist nicht einzusehen, daß es zu einer Benachteiligung einer alleinstehenden Person gegenüber Paaren kommt, andererseits geht es um die Frage des Bezuges des Karenzgeldes für den Fall, daß die Frau den Namen des Vaters nicht bekanntgeben will und sich zur Selbstrückzahlung verpflichtet. Das ist ohnehin nur eine kleine Korrektur. Man sollte es der Frau freistellen, den Namen des Vaters – aus welchen Gründen auch immer – zu nennen oder nicht.

Schlußsatz: Alles in allem meinen wir, daß die vorliegenden Anträge Mindestkorrekturmaßnahmen enthalten, um die ärgsten Ungerechtigkeiten zu beseitigen. (Beifall bei den Grünen.)

21.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Den Antrag 478/A weise ich dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

13. Punkt

Erste Lesung des Antrages 500/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Karenzgeldgesetz geändert werden

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Ich weise daher den Antrag 500/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

14. Punkt

Erste Lesung des Antrages 501/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz – AIVG geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Auch hiezu liegen keine Wortmeldungen vor.

Ich weise daher den Antrag 501/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

15. Punkt

Erste Lesung des Antrages 502/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elternkarenzurlaubsgesetz (EKUG) geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auch hiezu liegen keine Wortmeldungen vor.

Ich weise daher den Antrag 502/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.


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