Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 14

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Schriftlich gemeldet ist Herr Abgeordneter Moser, aber ich nehme gerne eine Zusatzfrage des Kollegen Peter entgegen. (Ruf: Die schauen sich aber sehr ähnlich!)

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Danke, Herr Präsident. – Herr Bundesminister! Waffen sind nun einmal ein Teil unseres gesellschaftlichen Lebens, ob wir es wollen oder nicht. Sehen Sie nicht folgende Gefahr: Je mehr Sie das Waffengesetz verschärfen, desto größer wird der Anteil der illegal im Besitz befindlichen Waffen werden. Sehen Sie diese Gefahr? Wie wollen Sie ihr begegnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Es ist in den letzten Jahren eine sehr starke Zunahme der Zahl von Waffen in Österreich zu verzeichnen. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist schlimm!) Die Zahl stieg seit 1985 von rund 170 000, 180 000 auf fast 340 000 Waffen. Die Gefahr des illegalen Waffenbesitzes ist immer gegeben, wobei man bei illegalem Waffenbesitz sehr wohl unterscheiden muß.

Ein Teil ist versehentlich passiert, und zwar dadurch, daß man eine Waffe von einem Verwandten, Bekannten oder einem Familienmitglied erbt und vergißt, diese Waffe zu melden. Zum anderen gibt es sehr bewußt illegalen Waffenbesitz, wenn man die Waffe bewußt im Ausland oder woanders gekauft hat. Da muß man sehr genau unterscheiden.

Mir ist auch klar, daß, je strenger ein Waffengesetz ist, desto größer die Gefahr ist, daß man unter Umständen in die Illegalität ausweicht. Diese Gefahr muß man auch sehr ernst nehmen und bei jeder Novellierung im Auge behalten. Andererseits möchte ich auch sehr deutlich sagen, daß es eine Illusion ist, zu glauben, eine Waffe im Haushalt bedeute zusätzlich mehr Sicherheit. Es gibt viel bessere Maßnahmen, als eine Waffe für die eigene Sicherheit im Haushalt zu haben. (Abg. Dr. Schmidt: Das kann man wohl sagen! Ich unterstreiche das!)

Darum bin ich der Ansicht, daß eine zusätzliche Verschärfung des Zuganges zum Erwerb von Waffen sinnvoll und notwendig ist, daß man dabei aber immer im Auge behalten muß, daß die Gefahr von zusätzlichem illegalem Waffenbesitz größer wird. Das ist eine sehr schwierige Gratwanderung, bei der wir gemeinsam einen guten Mittelweg finden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Abgeordneter Kiermaier, bitte.

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Bundesminister! Welche Erfahrungen gibt es mit den nach dem neuen Waffengesetz beizubringenden psychologischen Gutachten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Dieses psychologische Gutachten wird seit 1. Juli dieses Jahres gefordert. Ich kenne nur die Zahlen der Monate Juli und August.

Vorher muß ich noch sagen: Einerseits kann man die Prüfung bei einem Psychologen machen, andererseits kann man sie auch beim Kuratorium für Verkehrssicherheit ablegen. Über die Zahl der Prüfungen, die bei Psychologen abgelegt worden sind, liegen mir noch keine Daten vor. Ich habe nur Zahlen vom Kuratorium. Dort wurden im Monat Juli 100 Untersuchungen durchgeführt, im Monat August 119.

Ein Viertel der Untersuchten ist für eine Zulassung zum Waffenbesitz als "nicht geeignet" befunden worden. Es besteht laut Gesetz die Möglichkeit einer nochmaligen Überprüfung, die ausführlicher und intensiver ist. Bei dieser Prüfung hat sich gezeigt, daß die Hälfte von diesem Viertel doch zugelassen worden ist, so daß man ungefähr davon ausgehen kann, daß 10 bis 15 Prozent derjenigen, die um einen Waffenbesitzschein ansuchen, diesen nicht zuerkannt bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Kollege Jung stellt die nächste Frage.


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